Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 209

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die Stiftungen einspringen. Das nenne ich tatsächlich dann eine Privatisierung der kul­turellen Aufgaben.

Lassen Sie mich, weil ich noch ein paar Sekunden Zeit habe, zu den Budgetbegleitge­setzen noch etwas sagen, nämlich auch zur Novellierung des Volksgruppengesetzes, weil der Staatssekretär ja da ist. Das ist meiner Meinung nach eine völlig unnötige No­vellierung.

Ich darf Ihnen den Wortlaut des eingefügten Paragraphen vorlesen: „Der Bund hat in­terkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, zu fördern.“

Was sagt der Satz aus? – Gar nichts! Die Höhe beträgt 100 000 €. Das ist verglichen mit dem, was das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für entsprechen­de interkulturelle Leistungen ausgibt, auch nichts.

Dafür gibt es einen anderen Paragraphen, im Volksgruppengesetz bereits bestehend, nämlich den § 8: Der Bundesminister für Finanzen hat ins Budget einen angemesse­nen Betrag für Förderungszwecke der Volksgruppen aufzunehmen.

Seit 1995, meine Damen und Herren, ist dieser Betrag konstant. Das heißt, realiter ist das eine Abwertung von 30 Prozent. Was 1995 richtig und angemessen war, kann nicht mit 30 Prozent Minderung jetzt auch noch richtig sein. Also ich glaube, hier haben wir eine Baustelle, Herr Staatssekretär. (Beifall bei den Grünen.)

17.31


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Becher. – Bitte.

 


17.31.09

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz die Änderung in § 106 Zivilprozessordnung thematisieren. Dieser Para­graph betrifft die Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke. Bisher – ich spreche hier von Klagen – waren diese eigenhändig mittels RSa-Briefen zuzustellen. Künftig soll auf Wunsch der Justizministerin auf eine Ersatzzustellung, also auf RSb-Briefe um­gestellt werden. Begründet wird diese Umstellung seitens des Ministeriums mit der Gleichwertigkeit des Empfängerschutzes, mit einer Wegersparnis für die Empfänger und mit Kostenersparnis für die Justiz.

Ich war und bin noch immer sehr skeptisch, was diese Umstellung betrifft, da es sich doch um verfahrenseinleitende Schriftstücke wie Klagen handelt und das die wichtigs­ten Bereiche des menschlichen Lebens wie Wohnen und Arbeiten betrifft. Eine Frist­verletzung in diesem Bereich, etwa durch verspätetes Aushändigen oder überhaupt Unterlassen des Aushändigens von RSb-Briefen, kann sich natürlich in Existenz bedro­hender Weise für die Betroffenen auswirken.

Aus diesem Grund werde ich mit meinem Kollegen Donnerbauer einen Entschlie­ßungsantrag einbringen, der die Justizministerin auffordert, die Auswirkungen dieser neuen Regelung bis Ende 2010 zu evaluieren, um dann auch zu einer Beurteilung zu kommen und, falls es notwendig ist, im mietrechtlichen Bereich wieder zur ursprüngli­chen Eigenhandzustellung zurückzukehren.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Donnerbauer, Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Auswirkungen der Abschaffung von Rsa-Zustellungen im Bereich des Mietrechts

Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz 2009

 


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