Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 287

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Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 2535 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um das Votum. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33, den Ausschussbericht 2536 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

22.10.4334. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozess­reform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP (III-272/2456 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2402 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungs­gesetz 2013) (2457 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2364 d.B.): Straf­rechtsübereinkommen über Korruption (2467 d.B.)

37. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2365 d.B.): Zusatz­protokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2468 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 34 bis 37 der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


22.11.22

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach den eher emotionalen Landwirt­schaftsthemen kommen wir jetzt zu, wie ich glaube, eher trockenen Justizmaterien, und hier zunächst zur Evaluierung der Strafprozessreform.

Diese Strafprozessreform ist mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten und hat eine wichtige Änderung gebracht, und zwar den Wechsel weg vom Untersuchungsrichter hin zum Staatsanwalt als Herr des Verfahrens und der polizeilichen Ermittlungen.

Wie bei jeder Reform hat es am Anfang einige Schwierigkeiten gegeben und teilweise auch heftige Kritik. Das Justizministerium hat dieser Kritik Rechnung getragen und eine Evaluierung durchgeführt, die sehr umfassend ausgefallen ist. Das ist eine Arbeit, die auf vielen Hunderten Interviews fußt. Und es hat schon dieser Bericht gezeigt, dass es


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