Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 332

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Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 47: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2465 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 48: Antrag des Justizaus­schusses, seinen Bericht 2466 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

00.38.31 49. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2447 d.B.): Überein­kommen über ein Einheitliches Patentgericht (2470 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 49. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker gelangt als Erste zu Wort. – Bitte.

 


0.39.04

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Prinzipiell sei eines festgehalten: Grundsätzlich begrüßen wir ein EU-weites Patent, das günstig, praxisnah und für die KMUs gut zugänglich ist, und natürlich auch, dass die Patenteintragungen günstiger werden. Wir glauben aber, dass der Aufwand möglicher Patentrechtsstreitigkeiten mit dieser Form eines Einheitlichen Patentgerichts, wie es jetzt vorliegt, durchaus steigen wird. Das ist etwas, das wir sehr skeptisch sehen.

Zusätzlich ist auch das, dass dieses EU-Patentgericht keiner juristischen Kontrolle durch den EuGH unterliegt, etwas, was wir sehr skeptisch sehen. Daher werden wir dieser Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.

Aber es kommt auch noch dazu, dass mit dem EU-Patent, das ja auch ein Teil und eine Grundlage dafür ist, auch mit der Europäischen Patentorganisation letztendlich an Grenzen gegangen wird, die wir sehr skeptisch sehen, nämlich Grenzen, die Staaten sehr wohl bei den Patenten setzen, nämlich in Bezug auf Tierarten, auf Pflanzen­stränge, auf Saatgut und bei der Software.

Das alles ist es, warum wir dieser Gesetzesvorlage in dieser Form nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)

0.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


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