Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 239

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Korruptionsstraf­recht bewegen wir uns auf einem internationalen Standard. Ich weise nochmals – wie schon im Justizausschuss – die Vorwürfe zurück, dass wir uns von internationalen Standards wegbewegen. Wir haben ein Korruptionsstrafrecht, das Korruption tatsäch­lich und effektiv verfolgen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Er weiß selbst nicht, wovon er redet, das ist das Problem!)

18.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz für 3 Minuten. – Bitte.

 


18.50.47

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Was die Grünen hier natürlich versuchen, ist eines: einen Generalver­dacht zu erzeugen gegen Abgeordnete – und das erinnert eigentlich eher an Prozesse, noch dazu mit Beweislastumkehr, die wir aus stalinistischen Schauprozessen oder Ähnlichem kennen. In Zukunft wird offensichtlich nur mehr darauf geschaut, wann wer mit wem wo gesprochen hat.

Bespitzeln können Sie, anzeigen können Sie auch – aber das Gesetz insgesamt ist na­türlich auch aus unserer Sicht nicht perfekt, weil – und das hat die Frau Justizministerin gesagt – gewünscht war, dass die Manager aus den staatsnahen Betrieben nicht in diesem Gesetz vorkommen. Dazu kann ich nur sagen: Unser Wille ist das nicht, denn gerade in diesen Bereichen geht es um Steuergelder, und die Skandale der letzten Zeit haben deutlich gezeigt, dass Korruption beziehungsweise der Verdacht der Korruption beziehungsweise die Möglichkeit der Korruption gerade in Bereichen wie ASFINAG, ÖBB, Skylink und so weiter – ich möchte Ihnen das alles ersparen, da wir es ohnehin schon wissen – bis hin zur AUA eben vorkommen.

Daher darf ich aus formellen Gründen – ein Abänderungsantrag musste zurückgezo­gen werden, weil die handschriftliche Korrektur nicht akzeptiert wurde – einen Abände­rungsantrag der Kollegen Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen einbringen, der aufgrund seines Umfangs verteilt wird. Ich darf stückhaft auf das Wesentliche einge­hen: Es geht darum, dass Punkt 4a.(d) so ausgestaltet wird, dass eben entsprechend diesem auch Manager und leitende Angestellte aus diesen staatsnahen Betrieben er­fasst werden.

*****

Das ist für uns Freiheitliche auf jeden Fall eine unabdingbare Bedingung, um diesem Gesetz zustimmen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Der in seiner ersten Wortmeldung von Herrn Abgeord­netem Dr. Fichtenbauer eingebrachte Abänderungsantrag ist zurückgezogen. Der nun in den Kernpunkten erläuterte Antrag wird entsprechend verteilt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


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