Ich darf also zusammenfassend sagen: Dieses Gesetz ist auf breitester Grundlage diskutiert worden. Noch einige Tage vor dem Ausschuss hat ein Fünf-Parteien-Gespräch stattgefunden. Ich möchte auch in aller Klarheit sagen, wir haben uns bei diesem Parteiengespräch auch dahin gehend verständigt, dass wir genau die Bestimmungen, die die Korruptionsstaatsanwaltschaft betreffen, in unser Gesetz übernehmen.
Wir haben auch gesagt, dass es sehr spät werden kann. Alle waren dafür. Wir haben für dieses Bundesamt nicht nur eine sehr eingeschränkte Weisungsmöglichkeit eins zu eins von der Staatsanwaltschaft übernommen, sondern wir haben auch andere Punkte übernommen.
Da diese im Bereich der Justiz so spät fertig geworden sind, muss ich jetzt noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.)
Der Nationalrat möge in zweiter Lesung beschließen:
Frau Präsidentin! Ich darf hier nur auf die Eckdaten verweisen. Hier geht es ausschließlich um die Anpassung jener Bestimmungen, die wir 1 : 1 aus dem Korruptionsstaatsanwaltschaftsbereich hier in diese Gesetzesmaterie übernehmen.
*****
Ich darf Sie alle einladen, dieser Vorlage und diesem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. Ich glaube, das ist ein ausgezeichnetes Bundesamt, das seine Aufgabe sicher im Interesse der Republik, aber vor allem auch unserer Bürgerinnen und Bürger erfüllen wird.
Ich wünsche, nicht wissend, was die Ausschreibungen ergeben werden, jenem, der in Verantwortung stehen wird, und jenen Kollegen, die in diesem Amt arbeiten werden, schon im Voraus viel Erfolg, viel Schaffenskraft. Kritisiert ist leicht, Kollege Westenthaler, aber arbeiten muss auch jemand. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Danke!)
21.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pendl eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert und wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt; er steht daher auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bun-
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