Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 23

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Um weiteren Schaden vom Unternehmen AUA abzuwenden, um die Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern und letztlich zu verhindern, dass die österreichischen Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler für das Missmanagement bei AUA und ÖIAG zur Kasse gebeten werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Schritte zu setzen, die nach einer seriösen Unternehmensbewertung eine professionelle, rechtskonforme Neuaus­schreibung der Veräußerung der Bundesanteile an der AUA mit dem Ziel der Arbeits­platzsicherung sowie des Erhalts wichtiger inländischer Regionalflugstrecken (wie beispielsweise zwischen Klagenfurt und Wien) sicherstellen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kogler, Pilz, Freundinnen und Freunde betreffend rasche Vorlage eines Berichts zum österreichischen Bankwesen

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommenssteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungs­gesetz 2008 - KBG 2008)

Wir erleben die schwerste Finanzmarktkrise seit Jahrzehnten. Aufgrund der engen internationalen Vernetzung der Akteure am globalen Finanzmarkt folgte eine bei­spiellose Pleitewelle von Banken und Versicherungen, deren Ende nicht abzusehen ist. Weltwirtschaft und Konjunktur in Österreich bekommen die Folgen bereits zu spüren.

Der Nationalrat hat am 20.10.2008 einstimmig ein „Bankenpaket“ verabschiedet. Den Empfehlungen der Finanzminister des Euroraums folgend umfasst das Rettungspaket in Höhe von max. 100 Mrd. Euro Interbankengarantien, Rekapitalisierungsmaßnahmen und eine Erhöhung der Einlagensicherung.

Mit diesem Gesetz wurde das Finanzministerium gemeinsam mit dem Bundes­kanzleramt ermächtigt eine Verordnung zu den näheren Bestimmungen, Voraus­setzungen und Auflagen im Falle der Inanspruchnahme auch nur eines der Instru­mente des Rettungspakets durch eine Bank oder Versicherung zu erlassen. Diese Verordnung, die auch den Banken notwendige Verpflichtungen abverlangen sollte, wurde bis heute nicht erlassen. Obwohl diese längst fällige Verordnung fehlt, werden zugunsten der Betuchten-Bank Constantia  und der Kommunalkredit Austria AG und zuungunsten der SteuerzahlerInnen bereits Millionen in Aussicht gestellt.

Eine der Grundlagen für die einstimmige Verabschiedung dieses Pakets war die Zusage zu umfassender Bereitstellung von Informationen zur wirtschaftlichen Lage des österreichischen Bankwesens, der Sektoren und besonders auffälliger Institute seitens der Regierung, der OeNB und der FMA. Staatliche Garantien, Haftungen und Zufüh-


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