Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 31

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macht wird, dass in einer schwierigen Situation Regierung und Opposition versuchen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Man kann nachher noch immer unter­schiedlicher Meinung sein, aber ich halte das für ein ganz wichtiges politisches Asset, für einen wichtigen Bestandteil politischer Kultur.

Dieses Konjunkturbelebungsgesetz für die Klein- und Mittelbetriebe, das wir heute beschließen, ist ein wesentlicher Schritt, und ich denke, im Wissen darum, dass weit mehr als die Hälfte unserer unselbständig Erwerbstätigen gerade in diesen Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt sind, auch ein notwendiger und begrüßenswerter Schritt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer zu Wort. 6 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


17.13.08

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Freiheitliche Partei wird dem Punkt 1 dieser gemeinsam debattierten Vorlagen zur Vermeidung eines Etikettenschwindels nicht zustimmen, hingegen den Punkten 2, 3 und 4 sehr wohl zustimmen. Es kann aber ein Tag, an dem solche Dinge debattiert werden, nicht vorübergehen, ohne klare, eindeutige Worte in Bezug auf AUA und ÖIAG zu finden.

Zur Erinnerung: Das Grundkapital der AUA beträgt 264,40 Millionen €. Davon hält die ÖIAG rund 42 Prozent; im Streubesitz sind rund 48 Prozent, auf Institutionelle entfallen 7 Prozent und auf die Austrian Airlines 3,45 Prozent.

In der öffentlichen Darstellung des AUA-Managements wird so getan, als ob die ÖIAG Alleinaktionär wäre. Und wenn wir von der sogenannten Privatisierung sprechen, so sprechen wir davon, ob und inwieweit und zu welchen Bedingungen die Anteile, die die ÖIAG hält, privat veräußert werden oder an Dritte veräußert werden.

Auf die Tätigkeit des AUA-Managements zu sprechen zu kommen, gibt es den drin­genden Verdacht auf Weitergabe von Insiderinformationen sowie auf Bevorzugung von Aktionären, einzelnen Aktionären. Das ist ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 48 Börsegesetz sowie ein Verstoß gegen § 255 Aktiengesetz. Das ist die unrichtige Weitergabe sowie die Verschleierung und die Verschweigung von unternehmens­rele­vanten Ereignissen in der Hauptversammlung.

Nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes ist zu verweisen, dass den Vorstand folgende spezifische Pflichten treffen:

Erstens eine Berichtspflicht an den Aufsichtsrat gemäß § 81 Aktiengesetz und an die Hauptversammlung gemäß § 153 Abs. 4 und § 221a Abs. 5 Aktiengesetz.

Es besteht eine spezifische Verlustmeldungspflicht gemäß § 83 Aktiengesetz. In Ergän­zung ist darauf zu verweisen, dass die Berichtspflicht des Vorstandes spezifisch den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen hat – gemäß § 81 Abs. 2 des Aktiengesetzes.

Was ist passiert? – Rund um die AUA-Geschichte und die ÖIAG-Geschichte – um es kurz mit diesen Worten zu bezeichnen – ist ein unfassbares und nicht mehr hinzu­nehmendes Desaster zu verzeichnen, das als ein Gemisch offenkundig aus Inkom­petenz, aus bewusster Verschleierung der Wahrheit und Manipulation zu bezeichnen ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Cap.)

Ich darf daran erinnern, dass anlässlich einer Pressekonferenz am 13. März der Vorstand Ötsch einen Gewinn für das Jahr 2007 in Höhe von 3,3 Millionen angegeben hat, die Sanierung der AUA als feststehende Tatsache bezeichnet und von einer


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