Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 70

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angesichts des starken Anstiegs der Zahl jener Menschen, die von Leistungen des AMS abhängig sind, politisch nicht zu vertreten. Auch der Verzicht auf eine ernst­zunehmende und nachhaltig wirksame Valorisierung der Leistungsbezüge verschärft die Lebenssituation von arbeitslosen Menschen und kann nicht länger hingenommen werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Die Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung.

Die jährliche Valorisierung von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

Die Erweiterung der Informationspflichten des AMS hinsichtlich Kurzarbeit und Kurzarbeit mit Qualifizierung.

Die Anhebung der Nettoersatzrate verursacht zusätzliche Kosten in der Höhe von ca. € 490 Mio. pro Jahr, reduziert aber in der Folge die Kosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung erheblich und erhöht die Nachfrage. Auf diese Weise stellt die Anhebung der Nettoersatzrate nicht nur eine wesentliche Verbesserung der Lebens­situation erwerbsarbeitsloser Menschen dar, sondern ist auch ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.

Eine jährliche Valorisierung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verur­sacht im Jahr 2009 zusätzliche Kosten im Ausmaß von ca. € 8 Mio..

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Freigrenzen bei der Einberechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstands­hilfe

eingebracht im Zuge der Debatte über eingebracht im Zuge der Behandlung des Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (678 d.B.) in der Fassung des Ausschuss­berichts (249 d.B.)

Die niedrigen Freibeträge zur Anrechnung auf das PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe stürzen Familien in Existenzprobleme. Auf Grund der Einkom­mens­schere sind von der Kürzung der Notstandshilfe zu 90 % Frauen betroffen. Die Freibeträge sind derart niedrig, dass eine Familie mit einem Kind, in der beide PartnerInnen das geschlechtspezifische Medianeinkommen verdienten, im Falle län­gerer Arbeitslosigkeit der Frau auf Grund des fast vollständigen Wegfalls der Not­standshilfe 40 % ihres monatlichen Nettoeinkommens verliert und auf diese Weise sogar unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt. Das ist nicht nur eine Entwertung der betroffenen Frauen, sondern auch eine soziale Katastrophe für die gesamte Familie. Angesichts der gegenwärtigen Krise wird diese Katastrophe in den nächsten Monaten verstärkt auf Familien zukommen. Um dies zu verhindern müssen die Freibeträge gem. § 6 Abs. 2 Notstandshilfeverordnung zumindest verdoppelt werden!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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