Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 77

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Berichterstatter zu allen Punkten ist Herr Abgeordneter Muchitsch, der aber auf eine Berichterstattung verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Gewünschte Redezeit: 7 Minu­ten. – Bitte.

 


11.57.28

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident, ich bitte Sie, das Blinken des roten Lämpchens hier auf dem Rednerpult so einzustellen, dass ich dann auch weiß, wie lange ich gesprochen habe. – Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren! Es gibt Leistungen, die der Staat nicht oder nur schwierig finanzieren kann. Ich habe in den letzten Wochen den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren erlebt, um der Hochwasserkatastrophe Herr zu werden. Wir kennen die vielen Freiwilligen beim Roten Kreuz und bei anderen Blaulichtorganisationen, die ihre Freizeit dafür verwenden, Menschen zu helfen. Und wir kennen die vielen, vielen Vereine in Österreich, die sich der Jugendförderung widmen.

Meine Damen und Herren, es gibt auch eine Zelle in der Gesellschaft, die Leistungen erbringt, die auch unbezahlbar sind, nämlich die Familie. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir heute Verbesserungen für pflegende Angehörige beschließen, dann müssen wir uns auch eingestehen, dass ein Modell, das die Familie unterdrückt oder vernach­lässigt, auch den Staat finanziell in große Schwierigkeiten bringt, weil diese Leistun­gen, die die Angehörigen für pflegebedürftige Menschen erbringen, vom Staat nicht allein erbracht werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher ist es nicht der richtige Weg, die Kinder gleich nach der Geburt in die Krippe zu stecken, den Opa ins Seniorenheim, auch wenn man ihn zu Hause noch betreuen könnte, und alles dem Staat zu überlassen. Wir haben Gott sei Dank in Österreich noch sehr viele funktionierende Familien, die diese Leistungen auch erbringen. Es sind jene, die wir heute schon einmal als „Helden des Alltags“ bezeichnet haben, die zu Hause die Eltern pflegen oder auch Kinder pflegen, nahe Verwandte pflege, Tag und Nacht für diese nahen Angehörigen da sind, kochen, waschen, Windeln wechseln, Katheter setzen, Wunden versorgen. Alles das ist zu erledigen – und niemand bittet diese Menschen vor den Vorhang.

Daher, meine Damen und Herren, habe ich einen Vorschlag einzubringen: Es werden immer wieder Freiwillige geehrt – zu Recht –, die tolle Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben. Mein Vorschlag wäre, Herr Bundesminister, doch auch einmal diese stillen Helden des Alltags vor den Vorhang zu bitten und Menschen zu ehren, die im Stillen nahe Angehörige zu Hause aufopfernd pflegen (Beifall bei der FPÖ), und auch einmal dafür Sorge zu tragen, dass diese stillen Helden vor den Vorhang kommen.

Meine Damen und Herren! Der Antrag, den wir heute beraten und beschließen, ist einer, den wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht haben und der damals abgelehnt worden ist. Und ich freue mich wirklich sehr darüber, dass wir heute – wenn auch als Vorlage der Regierungsparteien – diesen Antrag genau in dieser Form beschließen, nämlich dass wir heute festlegen, dass Angehörige, die Pflegeleistungen erbringen, auch eine pensionsrechtliche Absicherung haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt natürlich das Pflegegeld, aber wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Hause über einen längeren Zeitraum pflegen, dann haben Sie zwar das Pflegegeld zur Ver­fügung, aber Sie hätten bisher in niedrigeren Pflegestufen keine pensionsrechtliche Ab­siche­rung gehabt. Und das wird jetzt sichergestellt, dass Dienstgeber- und Dienst-


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