Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 103

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13.32.50

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Öllinger, zum Entschließungsantrag: Sie haben nicht er­wähnt, dass die Dienstnehmer am Beginn im Rahmen des Dienstzettels die klare Infor­mation bekommen, dass sie zur BUAK gehören. Alles andere stimmt, nur: Sie bekom­men am Anfang die konkrete Information.

Zur Reform selbst finde ich, dass es ganz wesentlich ist, dass wir mit dieser Reform darauf reagieren, dass Arbeitnehmer oft eben nicht angemeldet sind, falsch eingestuft werden oder Gehälter nicht ordentlich ausbezahlt werden. Deswegen soll diese Reform sicherstellen, dass gerade bei den Problemfirmen die Arbeitnehmer jetzt schneller zu ihren Urlaubsentgelten kommen, weil die BUAK nun rasch und ohne Umwege direkt an die Arbeitnehmer auszahlen kann.

Wichtig ist auch, dass die Kontrollmöglichkeiten, wie schon erwähnt, erweitert werden, indem nämlich die Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der BUAK aufgestockt wird und endlich eine rechtliche Basis für die Baustellenkontrolle geschaffen wird. Und: Die Kontrollmöglichkeiten sollen jetzt nicht mehr auf Wien und Niederösterreich begrenzt sein, sondern auf ganz Österreich ausgedehnt werden.

Nicht unwesentlich ist auch, dass die Kontrollbefugnisse an sich erweitert werden, indem die Lohnzahlungen, die Einstufungen und die Meldungen kontrolliert werden. Das heißt, da geht es um so etwas wie Mindeststandards für Kontrollen bei den Prob­lemfirmen. Deswegen ist es auch nicht unwesentlich, dass die Strafen verschärft wer­den.

Insgesamt ist die Novelle eine, die Betrug an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekämpft, und daher eine Novelle, die Arbeitnehmerrechte stärkt. Deswegen stimmen wir ihr zu.

Ich möchte aber noch in einem Satz darauf eingehen, was wir heute am Vormittag schon im Rahmen des Sozialpaketes diskutiert haben. Herr Minister, wir haben einen Teilerfolg bei etwas, was uns als Frauen ganz wesentlich ist, was die Notstandshilfe betrifft. Wir haben jetzt die Krankenversicherung für Frauen, die die Notstandshilfe verlieren, erreicht. Das halte ich für ganz wesentlich! (Beifall bei der SPÖ.) – Genau! – Denn bisher haben sie, wenn sie die Notstandshilfe verloren haben, alle Ansprüche verloren, sodass fast der Eindruck entstand, sie seien nicht mehr existent.

Trotzdem, Herr Minister, wir bleiben dran! Wir hätten gerne mehr, nämlich dass wir uns die Anrechnung des Partnereinkommens dringender anschauen und das wirklich als Versicherungsleistung ansehen und nicht als Mischung der Sozialleistung. Und ich weiß: Wenn wir das Geld finden, habe ich Sie auf meiner Seite. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

13.35.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 248 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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