Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 276

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aufhebung der Immunität des Herrn Nationalratsabgeordneten Öllinger einen wichti­gen, aber auch einen richtigen Schritt, einen Akt der politischen Hygiene darstellt.

Für die Freiheitliche Partei Österreichs darf ich persönlich anmerken, dass Bespitze­lung anderer Abgeordneter nicht Zweck der Immunität ist und auch in Zukunft nicht sein darf und nicht sein soll. Ich möchte auch mein Befremden zum Ausdruck bringen und festhalten, dass es sicherlich nicht Zweck einer Immunität sein kann, hier Abgeord­nete des österreichischen Nationalrates einer Bespitzelung zu unterziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es darf in Zukunft nie mehr vorkommen, dass dieses Parlament zu einer Stasi-Zentrale umfunktioniert wird. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Von niemandem, und von Angehörigen dieses Hauses schon ganz besonders nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Mag. Kogler: Reiß dich zusammen da vorn! – Weitere Zwischenrufe.)

Die Freiheitliche Partei wird deshalb wie im Ausschuss der Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten Öllinger zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Neubauer, ich verwahre mich auch dagegen, überhaupt den Vergleich anstellen zu wollen und das Parlament mit Stasi-Methoden zu vergleichen. (Abg. Kickl: Sie haben ja auch schon Kommentare zur Vorarlberger Wahl abgegeben, die einer Präsidentin unwürdig waren! – Weitere Zwischenrufe.)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. 2 Minuten Gesamt-Rest­redezeit. – Bitte.

 


23.48.07

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben vier Auslieferungsbegehren zu behandeln. Ich möchte zu den zwei Fällen des Kollegen Stefan Petzner sprechen, weil sie wieder einmal ein Beispiel dafür sind, wie mit der Immunität missbräuchlich umgegangen wird, und zwar missbräuchlich vonseiten der Staatsanwaltschaft. Das Instrument der Immunität wird hier nicht zum Schutz des Ab­geordneten, wie es vom Hohen Haus und vom Gesetzgeber eigentlich gedacht gewe­sen ist, sondern gegen ihn verwendet.

Erstens: Das Auslieferungsbegehren oder die beiden Auslieferungsbegehren wären gar nicht zu stellen gewesen, denn die Beschuldigung, dass Kollege Petzner eine inkri­minierende Aussage in den Medien getätigt habe, bezieht sich auf einen Zeitpunkt, zu dem er noch gar nicht Mitglied des Hohen Hauses war. Trotzdem stellt die Staatsan­waltschaft das Begehren, jetzt den Abgeordneten auszuliefern. Sie macht eine Fleiß­aufgabe, weil es sozusagen gut klingt, dass wieder die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten beantragt wird.

Das geschieht nicht zum ersten Mal, sondern das ist zum wiederholten Male vorge­kommen. Wir haben bereits einmal darum ersucht, dass man hier auch über das Jus­tizministerium interveniert.

Das Zweite ist, dass zwei Verfahren gegen Kollegen Petzner angestrebt werden, ob­wohl es sich nur um eine Aussage handelt, die in zwei Medien wiedergegeben worden ist. Auch das ist ein Fehler; das wäre unter einer Aktenzahl zu behandeln gewesen.

Deshalb ergeht hier noch einmal die Aufforderung, dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft die Regelungen, die bisher im Hohen Haus und im Immunitätsaus­schuss gegolten haben, ganz klar zur Kenntnis zu bringen, denn hier wird die Immuni­tät missbräuchlich gegen Abgeordnete eingesetzt. (Beifall beim BZÖ.)

23.49

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite