Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 229

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es geschafft, nun sämtliche Urteile dieses NS-Unrechtsregimes pauschal aufzuheben. Pauschal ist deshalb wichtig, weil es wirklich unmöglich ist, nach so langer Zeit Motiv­forschung zu machen.

Es wurde schon sehr viel gesagt, und ich möchte dem hier nicht mehr allzu viel hinzu­fügen. Die Diskussion hat eine sehr vernünftige Lösung gebracht. Es gibt Rechtssi­cherheit, es gibt Klarheit, es wurden einige Lücken geschlossen. Schade, dass wir dieses Gesetz nicht einstimmig beschließen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Öllinger.)

21.41

21.40.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht in 358 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz in 359 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Steinhauser, Kol­leginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf eine Ände­rung des Titels des Gesetzentwurfes bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche bei Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

21.43.1812. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (322 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Ver­kehrsopferentschädigungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über interna­tionales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum auf­gehoben werden (356 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ich stelle die Uhr auf 4 Minu­ten. – Bitte.

 


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