Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 82

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zählen, denn die unentgeltlichen Leistungen, die für Familien erbracht wird, beziffern sich auf rund 60 Milliarden € im Jahr. Und 80 Prozent dieser Familienarbeit wird von Frauen geleistet. In Zahlen würde das 48 Millionen € entsprechen. Würde man dieses Geld den Frauen ausbezahlen, dann bräuchten wir heute über kein Kinderbetreuungs­geld zu sprechen, denn dann hätte es keine Frau oder keine Familie mehr notwendig. (Beifall beim BZÖ.)

Dieses Beispiel ist nur zur Veranschaulichung für all die Leistungen, die in unserem Land gratis und von Frauen erbracht werden.

Ich kann somit festhalten, dass Frauen in Österreich insgesamt Mehrleisterinnen, aber Wenigverdienerinnen sind. Wir sollten uns auch nicht in eine Diskussion verrennen, wo wir das Trennende vor das Gemeinsame stellen. Leistung muss sich lohnen – diese Devise ist richtig und wichtig.

Was die Leistung der Familienarbeit angeht, haben die Männer noch Nachholbedarf. Hier brauchen wir definitiv eine Stärkung des Leistungswillens.

Aber nun zurück zum Gesetzentwurf. Auch in diesem Gesetzentwurf ist keine Index­anpassung für das Kinderbetreuungsgeld vorgesehen. Ich darf daran erinnern, dass das Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2002 eingeführt wurde und es seit dieser Ein­füh­rung keine Erhöhung erfahren hat. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren einmalige Erhöhungen, was aber die stetige Teuerung bei Weitem nicht wettmacht. Allein der Wertverlust beim Kinderbetreuungsgeld beträgt 18 Prozent, der Wertverlust bei der Familienbeihilfe 13 Prozent, trotz Einführung der 13. Familien­bei­hilfe, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier gibt es keine Erhöhung im Gegensatz zu den Pensionen und der von der Regierung versprochenen bedarfsorien­tierten Mindestsicherung.

Wir vom BZÖ werden uns weiterhin für die Familien, für die Kinder in unserem Land einsetzen, wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Leistungen entsprechend gestaltet und umgesetzt werden. Die Valorisierung der Familienleistungen ist mehr als überfällig, und ich darf daher in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Schenk und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

12.18


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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