Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 107

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Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der eine Erhöhung des Wochengeldes bei selbständig tätigen Frauen vorsieht.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinder­betreuungsgeld und neue Familienformen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (340 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeits­ge­setz 1984, das Angestelltengesetz 1921, das Gutsangestelltengesetz 1923, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

und über den Antrag 258/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze im Kinderbetreuungs­geldgesetz

sowie über den Antrag 268/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung und Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes (362 d.B.)

Begründung

Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist der gemeinsame Haus­halt des beziehenden Elternteils mit dem Kind, für das auch Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Ein gemeinsamer Haushalt soll nur dann vorliegen, wenn der Elternteil und das Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet sind.

Im Falle von Trennungen/Scheidungen kommt es fast immer zur Auflösung des gemein­samen Haushalts. Das Kind, selbst wenn es zu beiden Elternteilen einen intensiven Kontakt pflegt, wird nur bei einem Elternteil hauptwohnsitzlich gemeldet sein. Dies hat zur Konsequenz, dass der vom Kind getrennt lebende Elternteil, kein Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen kann. Dies geht jedoch an der Lebens­realität der Familienformen im 21. Jahrhundert gänzlich vorbei und ist angesichts steigender Scheidungszahlen sowie Trennungen nicht nachvollziehbar.

Die Erhöhung der Väterbeteiligung ist ein ausdrücklicher Wunsch der mit der Re­gierungsvorlage erreicht werden soll. Offensichtlich ist Väterbeteiligung jedoch nur in Vollfamilien – in klassischen Vater-, Mutter- und Kind- Familien- ein Ziel. Väter­beteiligung bei getrennt lebenden Paaren wird mit diesem Gesetzesvorschlag ver­hindert.

Ebenso problematisch ist die angestrebte Gesetzeslage für Stiefelternteile sowie neue Lebensgefährten. Zwar werden diese Personen, so die Regierungsvorlage, bzw. deren Einkommen für die Anspruchsberechnung bei der Verhinderungsverlängerung sowie der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld herangezogen. Ein Recht Kinderbetreu­ungs­geld in Anspruch zu nehmen gibt es für die neuen „sozialen“ Elternteile jedoch nicht. Angesichts steigender Zahlen von Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien ist das ein großes Versäumnis.

 


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