Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 460 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 461 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Somit angenommen.
Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 462 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Somit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 463 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (393 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (421 d. B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.07
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Lassen Sie mich das Patentgesetz einmal aus der Sicht der Unternehmen, und zwar derjenigen, die Innovationen machen, die F & E betreiben, beleuchten. Da ist zunächst etwas Positives festzuhalten, nämlich die Vereinfachung des Widerspruchsverfahrens beim Markenschutz. Das unterscheidet uns noch immer und wird uns auch in Zukunft von den USA unterscheiden, wo beim Anmelden zuerst nichts passiert, wo aber sehr wohl im Nachgang, wenn die Verfahren schon laufen und produziert wird, Einsprüche kommen können und nur teure Verfahren herauskommen.
Das zum Positiven; dann wird es schon ein bisschen kritischer. Positiv wäre noch das Londoner Abkommen, wonach man bewusst auf die Übersetzung von Patenten und Anmeldungen verzichtet. Diejenigen, die sich mit Innovationen beschäftigen, wissen sehr wohl, wie sie zu diesem Know-how aus den fremden Patentschriften kommen. Aber offensichtlich haben jetzt die Damen und Herren von den Regierungsfraktionen Angst vor der eigenen Courage bekommen, und so ist uns gestern Abend noch ein Abänderungsantrag ins Haus geflattert.
Das Nächste wäre die Gebührenstruktur. Der Sinn wäre der, dass sich Klein- und Mittelunternehmen, die im Patentwesen bisher ein bisschen benachteiligt waren, auch
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