Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 94

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Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, sei­nen Bericht 460 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 461 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Somit angenommen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, sei­nen Bericht 462 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 463 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

13.07.158. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (393 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Mar­kenschutzgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebühren­gesetz geändert werden (421 d. B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Wunschgemäß einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.07.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Lassen Sie mich das Patentgesetz einmal aus der Sicht der Unterneh­men, und zwar derjenigen, die Innovationen machen, die F & E betreiben, beleuchten. Da ist zunächst etwas Positives festzuhalten, nämlich die Vereinfachung des Wider­spruchsverfahrens beim Markenschutz. Das unterscheidet uns noch immer und wird uns auch in Zukunft von den USA unterscheiden, wo beim Anmelden zuerst nichts pas­siert, wo aber sehr wohl im Nachgang, wenn die Verfahren schon laufen und produziert wird, Einsprüche kommen können und nur teure Verfahren herauskommen.

Das zum Positiven; dann wird es schon ein bisschen kritischer. Positiv wäre noch das Londoner Abkommen, wonach man bewusst auf die Übersetzung von Patenten und Anmeldungen verzichtet. Diejenigen, die sich mit Innovationen beschäftigen, wissen sehr wohl, wie sie zu diesem Know-how aus den fremden Patentschriften kommen. Aber offensichtlich haben jetzt die Damen und Herren von den Regierungsfraktionen Angst vor der eigenen Courage bekommen, und so ist uns gestern Abend noch ein Ab­änderungsantrag ins Haus geflattert.

Das Nächste wäre die Gebührenstruktur. Der Sinn wäre der, dass sich Klein- und Mit­telunternehmen, die im Patentwesen bisher ein bisschen benachteiligt waren, auch


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