ich glaube, es wird pro futuro wesentlich leichter sein, die Personen, die nicht hier bleiben können, wieder nach Marokko zurückzuschicken.
Es ist das ein Prozess, bei dem man einfach die Kommunikation auf Beamtenebene, auf Botschafterebene intensivieren muss, aber man muss dann auch einmal selbst hinfahren und die Kontakte mit den dortigen Ministern suchen, dann sind sie kooperativ. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich bei der Frau Bundesministerin. – Die Fragestunde ist beendet; es wurden alle Fragen aufgerufen.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 3013/AB bis 3035/AB;
2. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010), sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen (477 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (478 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) (479 d.B.),
Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013 (480 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (481 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden (482 d.B.),
Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010 (483 d.B.),
Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010 (484 d.B.),
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