Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 40

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Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird nach Schluss der dazu­ge­hörigen Debatte erfolgen.

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Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Grünewald beantragt hat, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 845/A(E) betreffend sofortiges Notbudget von 200 Millionen € für Univer­sitäten eine Frist bis zum 9. Dezember 2009 zu setzen.

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Schließlich teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Grünewald beantragt hat, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 844/A(E) betreffend Qualitätsverbesserung an österreichischen Hochschu­len eine Frist bis zum 9. Dezember 2009 zu setzen.

Zu den beiden letztgenannten Fristsetzungsanträgen liegen keine Debattenverlangen vor.

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt:

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehdirektübertragung durch den ORF von jetzt bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung für die Zeit nach der Fragestunde vereinbart:

Erste Redner-/Rednerinnenrunde mit je 8 Minuten, dann ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 15 Minuten, dann eine weitere Runde mit je 5 Minuten. Die Redezeit pro Fraktion ohne Beschränkung der RednerInnenzahl danach mit dem Prinzip Contra/Pro mit 14 Minuten.

Der Vorsitz führende Präsident verteilt nach der zweiten Redner-/Rednerinnenrunde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleich­mäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen, dass allfällige tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

 


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