Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 102

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auszuüben, damit Menschenrechte und Demokratie im Iran auch durchgesetzt werden können. Danke an alle Fraktionen für die Unterstützung bei diesem Anliegen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist daher geschlossen.

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf ein Schlusswort.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 352 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 61.)

13.29.049. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend die weltweite Unterstützung von Meinungsfreiheit und Men­schen­rechtsverteidigerInnen (354 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 774/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten durch den Sicherheitsrat (355 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 772/A(E) der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Unterstützung der Rechte der christlichen Assyrer in der Türkei und für den Erhalt des christlichen Klosters Mor Gabriel (353 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Hagenhofer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.30.24

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Glaubens- und Gewissensfreiheit sind Grund­rechte, die nicht nur in der österreichischen Rechtsordnung im Staatsgrundgesetz ver­ankert sind, sondern die grundsätzlich für alle Menschen gelten sollen.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir im Menschenrechtsausschuss einen einstim­migen Entschließungsantrag verabschieden konnten, der sich damit beschäftigt, dass jene christliche Glaubensgemeinschaft, nämlich die christlichen Assyrer – mir hat der Bischof der Glaubensgemeinschaft geschrieben, sie nennen sich jetzt Aramäer –, in der Türkei sehr stark unterdrückt wird und dass Gefahr besteht, dass ihr Kloster, das Kloster Mor Gabriel, durch den Staat enteignet werden könnte.

 


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