Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 200

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 420 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.08.3621. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 234/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erschließung der Kunst- und Kulturwelt für sehbehinderte Menschen (455 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 316/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz österreichischer Kulturgüter (456 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Ablinger. Eingestellte Rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.09.23

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Da nur mehr so wenig Zeit zur Verfügung steht, gehe ich nur auf den einen Antrag der FPÖ ein, der die Schaffung eines eigenen Gesetzes zum Schutz von Kulturgütern fordert. Dieser Antrag unterstellt, es gäbe keinen aus­reichen­den Kulturgüterschutz in Österreich, und das ist unrichtig.

Der Schutz der österreichischen Kulturgüter ist beim Denkmalschutz in der Haager Konvention geregelt; was den Diebstahl von Kunstwerken betrifft, ist es ja eine Ange­legenheit der jeweiligen Eigentümer; und das BMUKK übernimmt die Verant­wortung, was das Sammlungsgut betrifft. Im Gegensatz zur Schweiz ist ja Österreich Mitglied der EU und nimmt am umfassenden Kulturgüterschutzsystem teil. Das heißt, es gibt eine Richtlinie, die vorsieht, dass die Mitgliedstaaten Vorsorge treffen müssen, dass unrechtmäßig erworbene und gestohlene Kulturgüter, die ins Ausland verbracht wurden, im Wege des Gerichtsverfahrens ins Herkunftsland zurückgestellt werden, und es gibt auch eine Verordnung, was die Ausfuhrbewilligung betrifft.

Die UNESCO-Konvention, die angesprochen wurde, betrifft also nur noch die Kultur­güter, die von außerhalb der EU in Österreich illegal auf den Markt kommen, und dazu gibt es jetzt Verhandlungen zwischen BMJ und BMUKK. Aus all diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.Das überrascht Sie nicht?

Ich möchte aber trotzdem noch ganz kurz zur letzten Sitzung des Kulturausschusses etwas sagen: Wir haben ja dort auch den Kunst- und Kulturbericht endbehandelt und darüber diskutiert, und ich glaube, dieser Kunst- und Kulturbericht gibt eine schöne,


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