Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (563 d.B.) über die Regierungsvorlage (486 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (486 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz) in der Fassung des Ausschussberichtes (563 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Artikel 4 Z 1 lautet:
„In § 2
a) werden Abs. 5 folgende Sätze angefügt:
„Die Justizbetreuungsagentur ist auch berechtigt, Verträge über die Bereitstellung von Kinderbeiständen abzuschließen. Für die Erfüllung der Pflichten aus diesen Verträgen besteht Betriebspflicht.“
b) werden nach dem Abs. 5 folgende Abs. 5a und 5b eingefügt:
„(5a) Die Justizbetreuungsagentur ist überdies berechtigt, Verträge über die Bereitstellung von Experten abzuschließen, deren spezifische Fachkenntnis innerhalb der Justiz nicht verfügbar, aber für die Bearbeitung komplexer oder besonders umfangreicher Ermittlungsverfahren oder gerichtlicher Verfahren zweckmäßig ist, abzuschließen. Für die Erfüllung der Pflichten aus diesen Verträgen besteht Betriebspflicht.
(5b) Verträge nach Abs. 5a sind befristet abzuschließen.“
2. In Artikel 4 lautet die Z 3 b):
„b) wird folgender Absatz angefügt:
„(2) § 2 Abs. 5, 5a und 7 sowie § 5 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft. § 2 Abs. 5b tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Verträge bleiben aufrecht.““
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Ich denke, ich habe für das Schnelllesen einen Applaus verdient.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin, Sie müssen den Teil c) auch noch vorlesen; es tut mir leid. – Bitte.
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (fortsetzend): Ich bedaure, Herr Präsident, dass Sie das zu genau mitverfolgt haben, ich wollte in meiner Zeit bleiben.
Der Teil c) des Antrags lautet:
„c) wird in Abs. 7 nach der Wendung „BGBl. I Nr. 108/1997,“ die Wendung „der 3. Abschnitt (§§ 10 bis 14) des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, BGBl. Nr. 196/1988,“ eingefügt.“
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(Beifall bei der ÖVP.)
13.21
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