Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Problem, dass man das, was da möglich ist, auch bei der e-card macht. Auf jeden Fall ist es wichtig, dass man alles nachvollziehen kann. Die Fahrer brauchen jetzt nicht mehr jeden Tag die Tachoscheiben zu wechseln, sondern auf dieser Karte sind in einem Zeitraum von bis zu 28 Tagen alle Fahrten und Ruhezeiten gespeichert. Es kann auch nicht ein Fahrer mit dem Fahrzeug auf dem Parkplatz stehen bleiben und der andere Fahrer ebenfalls, und dann wechseln sie die Fahrzeuge und fahren wieder weiter – die Ruhezeiten würden so natürlich nicht eingehalten. Alles ist dort auf der Fahrerkarte aufgezeichnet und nachvollziehbar, was von Vorteil ist, da es zu einem Mehr an Sicherheit auf unseren Straßen beiträgt.

Wir werden aus diesem Grund dieser Bestimmung unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

19.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


19.00.57

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir Grüne begrüßen diese auf EU-Richtlinien basierende Regierungsvorlage zum Thema „Fahrzeitenaufzeichnungen“. Konkret möchte ich aber noch auf einen Punkt eingehen, den ich auch schon im Ausschuss angesprochen habe; auch Abgeordneter Hell ist kurz darauf eingegangen. Es geht um jene Bestimmung, die den Einbau von di­gitalen Kontrollgeräten vorsieht, aber dabei eben Omnibussen, die im regionalen Li­nienverkehr eingesetzt werden, explizit eine zusätzliche Übergangsfrist bis 31. Dezem­ber 2013 einräumt.

Herr Minister, das heißt, dass sie etwa den Wiener Linien noch drei weitere Jahre Zeit geben, bis es unumgänglich ist, diese digitalen Geräte in ihren Fahrzeugen zu haben. Sie argumentieren, dass das notwendig ist, weil das Ganze ein so großer finanzieller Aufwand sei. – Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie da so übernachsichtig sind, und zwar vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass bereits seit dem Jahr 1994 im Kraftfahrgesetz steht, dass zumindest für Geschwindigkeitskontrollen solche digitalen Geräte schon drinnen sein müssten. Daran haben sich die Verkehrsunternehmen aber nicht gehalten. Sie haben sich nicht daran gehalten, motzen jetzt weiter – und bekom­men von Ihnen einfach noch drei Jahre Übergangsfrist geschenkt. Sie argumentieren wiederum diese drei Jahre damit, dass diese digitalen Aufzeichnungen in Bezug auf Si­cherheit keine Auswirkungen hätten. Das heißt, sie seien nicht besser zu bewerten als etwa das Fahrtenbuch; deshalb entstehe eben kein Grund zur Eile.

Aber auch dieses Argument ist für mich nur sehr schwierig nachzuvollziehen, weil es natürlich ein Unterschied ist, ob man jederzeit in eine automatische Lenkerzeitenerfas­sung Einsicht nehmen kann – also jederzeit, auch auf der Straße –, oder erst im Nach­hinein im Betrieb in ein Fahrtenbuch einzusehen, das noch dazu der Lenker selbst führt. Das ist ein Unterschied. Das ist natürlich auch ein Unterschied punkto Sicherheit, Sicherheit von Lenker und Lenkerinnen, aber vor allem auch Passagierinnen und Pas­santinnen. Insofern frage ich schon: Warum warten wir so lange?

Aber nochmals: Im Großen und Ganzen stimmen wir dieser Vorlage zu, trotz der Schönheitsfehler bei den Übergangs- und auch Ausnahmebestimmungen. (Beifall bei den Grünen.)

19.03

19.03.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 539 der Beilagen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite