Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 216

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den die Sozialversicherungsträger und der Hauptverband der Österreichischen Sozial­versicherung verpflichtet, den Arbeitsinspektoraten gespeicherte Daten über die Versi­cherungszeiten auf automationsunterstütztem Weg zu übermitteln.

Wenn man bedenkt, dass die illegale Beschäftigung einen beträchtlichen Teil in Öster­reich ausmacht, und diese bekämpft werden muss, ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Deswegen werden wir vom BZÖ dem auch zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.11.41

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir Grüne begrüßen diese elektronische Vernetzung, diesen Datenaustausch zwischen Arbeitsinspektorat, KIAB und Sozialversicherungsträgern.

Ich hoffe allerdings sehr, dass das, Herr Minister, nicht die einzige Maßnahme Ihres angekündigten Kampfes gegen Schwarzarbeit und vor allem auch gegen Lohn- und Sozialdumping bleibt. Sie versprechen uns konkret in Ihrem Regierungsprogramm, dass Sie Verbesserungen und eine Systematisierung der Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping bis spätestens 30. Juni 2009 vorlegen. – Wir haben jetzt Dezember.

Das ist sicher ein wichtiger Schritt, der da gesetzt wird, aber ich hoffe, er ist nicht der letzte. Mich würde schon interessieren, wann wir mit mehr zu diesem wichtigen Thema zu rechnen haben und was da von Ihnen noch kommen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.12

19.12.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 490 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

19.13.2437. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 871/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evalu­ierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft (545 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 37. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Eingestellte Rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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