Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 254

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cherheitsmaßnahmen das Unternehmen selbst im letzten Jahr durch einen harten Sparkurs im Bereich der Verwaltung eine Einsparung von immerhin 10 Prozent tatsäch­lich erreicht hat.

Daher braucht es, wie ich meine, beides, nämlich dass der Kostendeckungsgrad auf der einen Seite durch diese Gebührenverordnung angehoben wird und dass auf der anderen Seite weiter dieses engagierte und ambitionierte Einsparungspotenzial im Be­reich der ACG realisiert wird.

Was mir auch noch wichtig ist, denn das unterscheidet uns von vielen anderen euro­päischen Ländern, ist, dass wir im schwierigsten Jahr der österreichischen Luftfahrt – und das war das Jahr 2009, wo wir ja einen Rückgang um 7,7 Prozent in der Luftfahrt zu verzeichnen hatten – eines der wenigen europäischen Länder waren, die gesagt ha­ben, in diesem für die Luftfahrt schwierigen Jahr erhöhen wir gar keine Gebühren. Es hat in diesem Jahr einen Gebührenstopp gegeben. Es war der Community natürlich bewusst, dass das eine einmalige Krisenhilfe ist. Und daher, glaube ich, wird das heute einer guten Lösung zugeführt, wenn wir in Zukunft, nämlich im Einvernehmen mit dem BMF und mit dem Rechnungshof, eine Valorisierung dieser Gebühren vornehmen, um nicht dann große Sprünge zu haben, sondern auch einen Wertausgleich sicherzustel­len. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich trage noch nach, dass der Entschließungs­antrag der Frau Abgeordneten Dr. Moser ordnungsgemäß eingebracht wurde und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Fluglärm-Grenzen am Stand der medizinischen Wissenschaft, die tatsächlich die Gesundheit schützen

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über den An­trag 996/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Absenkung der Immissionsschwellenwerte für Lärm in der Luftverkehr-Immissions­schutz-VO (640 d.B.)

Der jüngste Begutachtungsentwurf des BMVIT für eine Luftverkehr-Immissionsschutz-Verordnung sieht indiskutabel großzügige Schwellenwerte und zusätzlich ein großzügi­ges „Irrelevanz-Kriterium“ vor.

Weiters lässt das BMVIT auch keinerlei Bereitschaft erkennen, die einseitig luftfahrts-freundlichen Fluglärm-Regelungen in UVP-Gesetz und Luftfahrtgesetz zu korrigieren, die das Erleichtern von Flughafen-Ausbauprojekten zum Ziel haben.

Dies ist für die unzähligen Fluglärm-Betroffenen in den Flughafenregionen nicht zu­mutbar.

Wie die Grünen bereits in ihrer detaillierten Stellungnahme zum erwähnten Verord­nungs-Entwurf des BMVIT betont haben, ist über WHO-Empfehlungen hinaus zuneh­mend wissenschaftlich abgesichert (vgl. zB die bisher umfangreichste Untersuchung zu diesem Thema von Prof. Greiser mit einer enormen Datenbasis von mehreren Millio­nen Versicherungsjahren), dass bereits Überschreitungen des Werts von 40 db(A) Fluglärm untertags gesundheitlich höchst nachteilige Wirkungen haben. Konkret führen bereits derartige Lärmbelastungen zu einem signifikant höheren Risiko für eine Reihe schwerer Erkrankungen von Schlaganfällen bis Depressionen und bestimmten Krebs-


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