cherheitsmaßnahmen das Unternehmen selbst im letzten Jahr durch einen harten Sparkurs im Bereich der Verwaltung eine Einsparung von immerhin 10 Prozent tatsächlich erreicht hat.
Daher braucht es, wie ich meine, beides, nämlich dass der Kostendeckungsgrad auf der einen Seite durch diese Gebührenverordnung angehoben wird und dass auf der anderen Seite weiter dieses engagierte und ambitionierte Einsparungspotenzial im Bereich der ACG realisiert wird.
Was mir auch noch wichtig ist, denn das unterscheidet uns von vielen anderen europäischen Ländern, ist, dass wir im schwierigsten Jahr der österreichischen Luftfahrt – und das war das Jahr 2009, wo wir ja einen Rückgang um 7,7 Prozent in der Luftfahrt zu verzeichnen hatten – eines der wenigen europäischen Länder waren, die gesagt haben, in diesem für die Luftfahrt schwierigen Jahr erhöhen wir gar keine Gebühren. Es hat in diesem Jahr einen Gebührenstopp gegeben. Es war der Community natürlich bewusst, dass das eine einmalige Krisenhilfe ist. Und daher, glaube ich, wird das heute einer guten Lösung zugeführt, wenn wir in Zukunft, nämlich im Einvernehmen mit dem BMF und mit dem Rechnungshof, eine Valorisierung dieser Gebühren vornehmen, um nicht dann große Sprünge zu haben, sondern auch einen Wertausgleich sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich trage noch nach, dass der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Dr. Moser ordnungsgemäß eingebracht wurde und mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Fluglärm-Grenzen am Stand der medizinischen Wissenschaft, die tatsächlich die Gesundheit schützen
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 996/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absenkung der Immissionsschwellenwerte für Lärm in der Luftverkehr-Immissionsschutz-VO (640 d.B.)
Der jüngste Begutachtungsentwurf des BMVIT für eine Luftverkehr-Immissionsschutz-Verordnung sieht indiskutabel großzügige Schwellenwerte und zusätzlich ein großzügiges „Irrelevanz-Kriterium“ vor.
Weiters lässt das BMVIT auch keinerlei Bereitschaft erkennen, die einseitig luftfahrts-freundlichen Fluglärm-Regelungen in UVP-Gesetz und Luftfahrtgesetz zu korrigieren, die das Erleichtern von Flughafen-Ausbauprojekten zum Ziel haben.
Dies ist für die unzähligen Fluglärm-Betroffenen in den Flughafenregionen nicht zumutbar.
Wie die Grünen bereits in ihrer detaillierten Stellungnahme zum erwähnten Verordnungs-Entwurf des BMVIT betont haben, ist über WHO-Empfehlungen hinaus zunehmend wissenschaftlich abgesichert (vgl. zB die bisher umfangreichste Untersuchung zu diesem Thema von Prof. Greiser mit einer enormen Datenbasis von mehreren Millionen Versicherungsjahren), dass bereits Überschreitungen des Werts von 40 db(A) Fluglärm untertags gesundheitlich höchst nachteilige Wirkungen haben. Konkret führen bereits derartige Lärmbelastungen zu einem signifikant höheren Risiko für eine Reihe schwerer Erkrankungen von Schlaganfällen bis Depressionen und bestimmten Krebs-
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