Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 77

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11.53.22Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung vor, das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 (BFRG 2011–2014) in 660 der Beilagen in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.53.44Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Klub des BZÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Ge­schäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 5077/J der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „schwarze Steuerwolken über Ös­terreich – Pröllnocchio 2.0“ dringlich zu behandeln.

11.54.19Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Öllinger beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 11/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, eine Frist bis 12. Mai dieses Jahres zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden. Die Abstim­mung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dau­er der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vorge­schlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten und BZÖ 63 Minuten.

Weiters schlage ich vor, gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Im Hinblick darauf, dass die Fernsehübertragung bis 13 Uhr dauert, schlage ich eine Abweichung von der seinerzeit in der Präsidiale vereinbarten Vorgangsweise vor: Ich schlage vor, zwei Rednerrunden durchzuführen, die erste mit je 7 Minuten, die zweite mit je 3 Minuten, das Regierungsmitglied mit 10 Minuten.

 


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