Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 99

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positiv erwähnen, dass diese Novelle unter Einbindung der Zustimmung der Sozialpart­ner auf Schiene gestellt wurde.

Warnen möchte ich aber davor, nur die Entwicklung der Firmenpleiten im Auge zu ha­ben. Aufmerksamkeit und ein wachsames Auge verdient nämlich auch die steigende Zahl an Privatkonkursen. Anders als bei den Firmeninsolvenzen gab es bei den Privat­insolvenzen im ersten Quartal 2010 im Vergleich zum ersten Quartal 2009 einen An­stieg um 6,6 Prozent.

Diese Entwicklung, die laut Experten noch weitergehen wird, birgt, wie ich meine, eini­gen gesellschaftspolitischen Sprengstoff in sich. Schließlich wird dadurch die Kluft zwi­schen Arm und Reich in Österreich noch weiter vertieft. Dem gilt es – nicht zuletzt, um keine gesellschaftlichen Spannungen entstehen zu lassen – massiv entgegenzuwirken. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.07.15

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine geschätzten Damen und Herren! Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zei­ten sind logischerweise alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Sanierung und den Fort­bestand eines etwa infolge der Wirtschaftskrise unverschuldeten oder auch verschul­deten Unternehmens gewährleisten zu können.

Eine meiner Vorrednerinnen, die erste Rednerin meiner Fraktion, Ridi Steibl, hat es richtig gesagt: Retten oder Sanieren statt Ruinieren ist das Motto dieser Novelle. Das ist richtig. Nach langwieriger Diskussion liegt uns nun dieser Gesetzentwurf vor. We­sentliche Punkte der nunmehrigen Reform fußen auch auf Vorschlägen, die von der Wirtschaftskammer entwickelt wurden. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation – mein Vorredner von der SPÖ hat die zu erwartenden steigenden Zahlen der Insolven­zen erwähnt – ist es ein richtiger Schritt, den wir hier treffen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Wichtigste ist, dass wir in dieser Novelle das Unternehmen in den Vordergrund stellen. Natürlich ist auch hervorzuheben, dass das Gesetz zwar die entsprechende Grundlage bietet, dass es aber selbstverständlich die alleinige Sache des jeweils betroffenen Unternehmens ist, diese Verfahrensmög­lichkeit auch rechtzeitig zu ergreifen.

Zu meiner Vorrednerin Kollegin Steßl-Mühlbacher aus der Steiermark und zu ihrer Re­de zum Thema „Licht ins Dunkel“ kann man nur fragen: Wie schaut es mit der SPÖ-Stiftung in der Steiermark aus? (Beifall bei der ÖVP.)

13.09

13.09.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 612 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor: Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes und schließlich über die restli­chen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

 


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