Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 107

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Frau Staatssekretärin, dann bleiben unterm Strich zumindest 39 Millionen € zu viel, die – und ich wiederhole das – abgezockt wurden. 39 Millionen €, das sind in gutem alten Geld fast 500 Millionen Schilling. Das ist Geld, das den Haushalten fehlt, das den Betrieben fehlt. Da kann man vielleicht auf Schönsprechdeutsch sagen, es ist zu viel einkassiert, zu viel einbehalten worden – ich nenne das schlichtweg Abzocke.

Der Vorwurf geht auch an Sie von ÖVP und SPÖ, dass Sie dieser Abzocke zusehen. (Abg. Großruck: Das ist ja kein Vorwurf, wenn man weiß, woher er kommt!) Sie hätten es nämlich in der Hand gehabt, diese Regelungen, die Sie jetzt im Zuge des dritten Energiebinnenmarkt-Liberalisierungspaketes realisieren wollen, bereits vor einem Jahr umzusetzen. Dann hätten wir den Wettbewerb, dann hätten wir die Transparenz, dann hätten wir einen günstigeren Strompreis und keine zu viel verrechneten Ökostromzu­schläge. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Marek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.58.12

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Widmann, ich wiederhole es ger­ne noch einmal, und ich glaube, abschließend tut es auch gut, das noch einmal klarzu­stellen: Die Kalkulationsbasis ist unterschiedlich. Wie die Unternehmen kalkulieren, ist nicht einheitlich geregelt. Aus diesem Grund ist keine abschließende Feststellung zu machen, weil nicht klar ist, was die Kalkulationsbasis ist und wie die Aufschläge ent­sprechend kalkuliert sind.

Herr Abgeordneter, es wird nicht richtiger, wenn Sie es noch x-mal wiederholen. Genau das ist es, woran wir jetzt gemeinsam festhalten und was wir in der Arbeitsgruppe zur Neuregelung des Ökostromgesetzes definieren werden: Wie wir vorgehen, damit das künftig besser wird, damit es mehr Transparenz für die Endverbraucher gibt und damit da bessere Rahmenbedingungen vorhanden sind. Es wird nicht richtiger, wenn Sie es noch hundertmal wiederholen, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP.)

13.59

13.59.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, den vorliegenden Bericht III-127 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur künftigen Verhinderung von „Ökostrom-Körberlgeld“ für Energiever­sorger.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

14.00.1610. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (627 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (717 d.B.)

 


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