Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 142

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

land jenes Bundesland ist, das im Bereich Sozialhilfe die geringsten Mittel ausgibt? Wissen Sie, unabhängig von den Zahlen, die der Herr Bundesminister vorlegt – 12 Mil­lionen € für den Assistenzeinsatz, 20 Millionen €, wie der Rechnungshof behauptet –, wie hoch die Ausgaben für soziale Sicherheit, nämlich für Sozialhilfe, im Burgenland sind? – 1,5 Millionen €. Das ist ein Zehntel dessen, was für den Assistenzeinsatz aus­gegeben wird! Also ein größeres Scherbengericht für das, was Sie unter Sicherheit ver­stehen, als die Ausgaben für soziale Sicherheit im Bereich Burgenland ist nicht vorstell­bar. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Silhavy: Das ist aber ein schlechter Vergleich! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich auch noch folgenden An­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird im Sinne des Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung das Vertrauen versagt.“

*****

Ich muss sagen, Sie haben es verdient.

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben bereits ordentlich überzogen.

(Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Öllinger.)

Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde betreffend „Parteipolitik und Assistenzeinsatz“

Mit dem Rechnungshofbericht 2010/4 wurde der Assistenzeinsatz im Grenzraum im Osten geprüft. Die Ergebnisse waren eindeutig: Der Beitrag des Assistenzeinsatzes zur aktiven Bekämpfung der Kriminalität im Einsatzraum wurde als „überaus gering“ bewertet. Im Vergleich mit anderen Grenzregionen, in denen kein Assistenzeinsatz durchgeführt wird, konnten keine Unterschiede in der Kriminalitätsentwicklung festge­stellt werden. Kritisiert wurden auch Gehaltszulagen in doppelter Höhe der Bezüge der eingesetzten BerufssoldatInnen, und durch Einsatz überqualifizierter Personen verur­sachte Kosten in Millionenhöhe.

Aus den zusätzlichen Aufwendungen für den Assistenzeinsatz könnten nach Berech­nung des Rechnungshofes die Gehälter von 270 ExekutivbeamtInnen finanziert wer­den. Zum Vergleich: das wären mehr PolizistInnen, als derzeit in den Bezirken Eisen­stadt und Eisenstadt-Umgebung im Einsatz sind.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite