Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 176

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26. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1093/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ge­setzliche Grundlagen für familienorientierte Rehabilitation (734 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 15 bis 26 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.43.35

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Sie haben ja gehört – wenn Sie sich diese Aufzählung anhören –, dass es sehr viele Anträge der Opposition gibt, die sich mit dem Sozialbereich befassen. Wir sind aber – und das sehen wir am Abstimmungsverhalten, auch schon im Ausschuss – damit konfrontiert, dass diese Anträge heute leider abgelehnt werden. – Schade.

Sie haben sich bestimmt die Anträge durchgelesen. Einer befasst sich zum Beispiel damit, dass Unfallopfer unter ganz bestimmten Umständen wirklich große finanzielle Schwierigkeiten bekommen können.

Ich kenne so einen Fall: Ein junger Mann, der einen Autounfall hatte – unverschuldet –, ist vom Hals abwärts gelähmt. Die Ausgaben, die er hat – Umbau der Wohnung, Adap­tierung des Badezimmers, Hilfsmittel, Heilbehelfe, Krankenhausaufenthalte, auch da gibt es einen Selbstbehalt –, alle diese Kosten übersteigen mittlerweile das, was die Haft­pflichtversicherung bezahlt hat.

Eigentlich müsste jetzt der schuldige Unfallgegner bezahlen – aber er ist in Privatkon­kurs. Und jetzt steht dieser junge Mann da und hat große finanzielle Schwierigkeiten.

Es gibt nicht so viele Fälle in Österreich, in denen der Rahmen der Haftpflichtversiche­rung gesprengt wird. Daher war unser Vorschlag, einen Fonds einzurichten, um diesen Personen auch wirklich helfen zu können. – Schade, dass das nicht der Fall ist.

Der zweite Antrag, der mir auch sehr wichtig ist, betrifft ein neues Pflegemodell. Herr Bundesminister, ich weiß, Sie arbeiten an einem Modell, um das Pflegegeld anders zu organisieren. Es gibt ein sehr gutes Konzept aus der Bundesrepublik Deutschland mit einem gesamtpflegewissenschaftlichen Ansatz, und mir gefällt dieses Modell ganz, ganz ausgezeichnet. Ich habe deswegen auch diesen Antrag hier eingebracht.

Normalerweise bin ich dafür, dass Anträge nicht vertagt werden. In diesem Fall wäre es mir lieber gewesen, man hätte ihn vertagt und sich das genauer angesehen. (Ruf bei der SPÖ: Antrag stellen!)

Ich kann nur anbieten: Falls Sie Interesse haben, dieses Modell umzusetzen – in die­ser oder einer ähnlichen Form –, vielleicht ist ein Fünf-Parteien-Antrag möglich. Ich glau­be, dass das wirklich ein guter Ansatz ist, der bei unseren Nachbarn gewählt wird.

Was Herr Bundesminister Hundstorfer zu Beginn seiner Ausführungen gesagt hat – in Richtung Herbert Kickl –, ist nicht ganz richtig. Sie dürfen nicht vergessen, Herr Bun­desminister, dass es in den östlichen Nachbarländern ein völlig anderes Lohn- und Einkommensniveau gibt und dort Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe zum Teil unter Umständen mehr ausmacht als das Durchschnittseinkommen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Darum ist es aus meiner Sicht nicht verwerflich, wenn man dem Gedanken folgt, den Herr Staatssekretär Lopatka formuliert hat, und versucht, das auf ein Niveau zu brin­gen, das auch den Einkommensverhältnissen entspricht.

 


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