Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 239

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird vom Berichterstatter keines gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 706 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 707 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch dazu ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.32.2943. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 919/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung der Berufsbilder gewerblicher Masseur und Heilmasseur (708 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 43. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vock. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


21.32.58

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Im derzeitigen Recht unterscheiden wir zwischen dem gewerblichen Masseur, der keine kranken Per­sonen behandeln darf, dem medizinischen Masseur mit verpflichtendem Dienstverhält­nis und dem Heilmasseur mit freiberuflicher Ausübung.

Dabei kommt es zu zahlreichen Problemen in diesem Gesetz. Die erste Definition ist die Frage des Krankseins. Ich bringe jetzt ein Beispiel, das das veranschaulichen soll: Einen Fußballer, der einen Krampf hat, darf der Masseur behandeln, weil er ein gesun­der Mensch ist. Wenn dieser aber einen Cut am Bein hat, dann ist er als krank anzuse­hen, und den darf der Masseur nicht behandeln.

Das zweite Problem stellt der Ausdruck „freiberuflich“ dar. Das deuten viele so, dass man keinen Gewerbeschein braucht. Natürlich braucht man aber einen Gewerbeschein, und man muss Mitglied bei der Wirtschaftskammer sein.

Weiters gibt es Probleme hinsichtlich des Kostenersatzes bei den Sozialversicherun­gen: Wie hoch ist er? Bekomme ich einen Kostenersatz? Wie komme ich zu diesem Kostenersatz? Auf keinen Fall bekomme ich ihn für eine Vorsorge- oder Präventions­maßnahme, sondern nur dann, wenn ich krank bin.

Daher meine ich: Man hätte diesen Antrag dazu nützen können, ausgiebig über eine Evaluierung dieses Gesetzes zu diskutieren.

Kollege Cap beschwert sich ja immer wieder, dass die Oppositionsparteien nur kriti­sieren und keine Verbesserungsvorschläge einbringen. Heute haben wir 48 Punkte auf der Tagesordnung – 34 von den Oppositionsparteien, aber nur 14 von den Regierungs-


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