Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 268

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

23.14.2448. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­währung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschuß­gesetz 1985 – UVG), BGBl. Nr. 451/1985, geändert wird (1020/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 48. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


23.14.52

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Nach Diskussionen ums Fußballspielen wieder zu einem ernsthaften Thema. Ich be­schäftige mich in meinem Antrag mit einer Änderung bei der Gewährung von Vorschüs­sen auf den Unterhalt von Kindern. (Unruhe im Saal.)

Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind geschieden, haben zwei Kinder und erwarten von Ihrem Ex-Partner Unterhalt. Dieser wird aber nicht überwiesen; Sie müssen darauf war­ten. Die monatlichen Zahlungsverpflichtungen bleiben aber natürlich nicht aus. Wohnung, Strom, Heizung und auch so „banale“ Dinge wie Essen und Kleidung, besonders für die Kinder, müssen bezahlt werden. – Eigentlich hört mir keiner zu. Ich glaube, dieses The­ma interessiert jetzt niemanden mehr. Ist ein Wahnsinn, ungeheuerlich! (Demonstrati­ver Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Hagenhofer.) – Ich möchte mich hier mit einem ernsthaften Thema beschäftigen, aber die Damen und Herren haben nichts anderes mehr zu tun, als zu tratschen.

Weiter in meiner eigentlichen Rede: Um vom Staat einen Unterhaltsvorschuss zu be­kommen, benötigt man einen vollstreckbaren Exekutionstitel – und das kann, wenn man die „Geschwindigkeit“ der Gerichte in Österreich kennt, dauern. Leidtragende sind in die­sem Falle die Alleinerzieherinnen und ihre Kinder, und es kann eben dazu kommen, dass Alleinerziehende einen massiven finanziellen Nachteil haben.

Es ist mir natürlich klar, dass die öffentliche Hand nicht überall, in jeder Notlage ein­greifen kann und dass gerade im Bereich der sozialen Leistungen immer eine gewisse Missbrauchsgefahr besteht, aber gerade in diesem Fall muss es zu einer Lösung kom­men, da das geltende Recht in der Praxis einfach Schwächen gezeigt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da besteht dringender Handlungsbedarf. Wer die Zahlen kennt und weiß, wie prekär die finanzielle Bewältigung des Alltages im Le­ben von AlleinerzieherInnen ist, der weiß auch, dass hier etwas getan werden muss. Gerade der Anteil der Working Poor bei AlleinerzieherInnen ist sehr hoch.

Wir reden hier aber nicht über den Verzicht auf ein Zweitauto oder auf einen Urlaub, sondern von einem handfesten Mangel. Von den steuerlichen Erleichterungen für Fa­milien – so etwa Kinderfreibetrag oder steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs­kosten – profitieren AlleinerzieherInnen kaum, weil ihr Einkommen meist zu gering ist.

Gerade im Hinblick auf die Kinder und deren Bedürfnisse dürfen wir nicht an starren Regelungen festhalten! Es kann nicht sein, dass die Versorgung von Kindern nicht mehr gewährleistet ist, nur weil ein vollstreckbarer Exekutionstitel nicht erlassen werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen sind ehrlich bemüht, da Abhilfe zu schaffen – und deshalb begrüße ich auch sehr, dass Ende Juni eine Enquete zum Thema Obsorge und Unterhalt ab­gehalten werden wird.

 


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