Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 230

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Anlagen I und II, in denen es um die Benennung der Flüsse geht beziehungsweise um die bedeutenden Häfen, der Einspruch nur eines Mitgliedslands.

Das heißt, wir werden da Mitstreiter brauchen, wenn sich auf einmal die technischen Rahmenbedingungen ändern sollten durch diese Hauptarbeitsgruppe Binnenschifffahrt der Wirtschaftskommission und so weiter. Damit wird vertraglich die Hintertür aufge­macht, um das zu machen, was wir nicht wollen – nämlich eine Staustufe, noch dazu vielleicht inklusive Kraftwerk in der Wachau. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

Um dem entgegenzuwirken, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein, den ich nunmehr vortragen darf:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkulturerbes Wachau

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, auch künftighin sicherzustellen, dass in der Wachau weder Donau-Staustufen noch Donau-Kraftwerke errichtet werden und es zu keiner Zerstörung des Weltkulturerbes Wachau kommt.“

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Dazu sind auch entsprechende Petitionen der Wachauer Gemeinden – ich weiß es von Weißenkirchen – an den Nationalrat gerichtet worden, aber auch eine ablehnende Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Wachau, des Arbeitskreises Wachau. Auch das Lebensministerium hat hiezu eine abschlägige Stellungnahme abgegeben und meint: In Zukunft ist bei einem Ausbau nicht sichergestellt, dass man ohne Staustufe auskommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkulturerbes Wachau

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. Juni 2010 im Zuge der Behandlung von TOP 9, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regie­rungsvorlage (681 d.B.): Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwas­ser­straßen von internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 (745 d.B.)

Die Wachau ist ein einzigartiges Flusstal Europas, die Region Wachau–Nibelun­gengau–Kremstal eine einzigartige Kulturlandschaft und ein großer Touristenmagnet. Im Jahr 2000 wurde die Wachau mit dem 33 Kilometer langen Donauabschnitt mit den Stiften Melk und Göttweig und der Altstadt von Krems in die Liste des UNESCO-Weltkultur- und -naturerbes aufgenommen.

 


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