Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 87

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Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes so­wie Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 5 Z 20 und Z 54 des Gesetzent­wurfes bezieht.

Wer sich für diesen Abänderungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kol­legen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 5 Z 55 des Gesetzent­wurfes bezieht. Dazu wurde getrennte Abstimmung hinsichtlich der Änderung des § 18 Abs. 1 verlangt.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Bestimmung aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über die restlichen Teile von Z 55 des Abände­rungsantrages der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kol­legen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 5 Z 76, Z 91 und Z 101 sowie auf Art. 6 des Gesetzentwurfes bezieht.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes. Ich weise darauf hin, dass diese Teile Verfassungsbestimmungen beinhalten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen somit gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das Presseförderungsgesetz 2004 geändert wer­den, samt Titel und Eingang in 762 der Beilagen.

Wenn Sie diesen Entwurf unterstützen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wenn Sie den Entwurf auch in dritter Lesung unterstützen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

 


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