Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 141

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Wir schaffen Gleichheit zwischen den Systemen. Sozial begründete Zuschläge, wie wir sie von den Pensionen und vom Arbeitslosengeld kennen, wird es ab sofort auch in der Notstandshilfe geben. Auch bei Verheirateten wird gewährleistet sein, dass am Ende zumindest das Existenzminimum erhalten bleibt. Alle werden krankenversichert sein.

Das, was Herr Gesundheitsminister Stöger gesagt hat, stimmt: Der 7. Juli 2010 ist wirk­lich ein denkwürdiger Tag, denn das erste Mal in der Geschichte der Republik Öster­reich werden alle Bürgerinnen und Bürger krankenversichert sein.

Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit, nehmen den Ärmsten in unserer Gesellschaft zumindest ein bisschen von ihren Sorgen und ihrem Ballast, den sie zu tragen haben, ab. Genau dafür ist der Staat da, genau dazu ist eine Regierung verpflichtet. Die SPÖ, ihr Sozialminister Hundstorfer und ihr Gesundheitsminister Stöger nehmen diese Ver­pflichtungen nicht nur ernst, sondern nehmen sie auch wahr. (Beifall bei der SPÖ.)

15.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


15.42.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen, die Rede des Abgeordneten Kliko­vits habe ich sehr gut gefunden. Ich möchte das auch deshalb erwähnen, weil es ihm mit seiner anschaulichen Tafel gelungen ist, darzustellen, was die Mindestsicherung leis­tet oder auch nicht leistet.

Um es noch einmal für alle klarzumachen, weil das auch vonseiten der Regierungspar­teien nicht richtig vorgetragen wurde: Es ist nur die Vereinheitlichung auf einem Min­destniveau. (Abg. Kopf: Heißt ja auch „Mindestsicherung“!) Was wir jetzt erleben und in einzelnen Ländern schon spürbar ist – das freut Abgeordneten Klikovits möglicher­weise genauso wenig wie mich –, ist, dass einzelne Länder auch die Tendenz haben, nicht über dieses Mindestniveau hinauszugehen, sprich das, was bisher in diesen Län­dern geleistet wurde, eigentlich nicht mehr beibehalten wollen. Das wäre eine fatale Entwicklung. Es würde zwar dem Verschlechterungsverbot auch widersprechen, aber es kommt – so wie es aussieht – noch einiges auf uns zu.

Jetzt aber zurück zu dem Punkt, weshalb ich mich ein zweites Mal zu Wort gemeldet habe. Nein, vorher schon noch eine zusätzliche Ergänzung: Es wird immer gesagt, dass das, was jetzt kommt, Hartz IV ist. Ich muss all jenen, die das behaupten, sagen: Das kann gar nicht Hartz IV sein (Abg. Ing. Westenthaler: Hundstorfer I!) – oder Hunds­torfer I, das klingt ja irrsinnig witzig! In der Bundesrepublik wurde die Notstandshilfe, die dort Arbeitslosenhilfe geheißen hat, abgeschafft und genau durch diese neue Leistung ersetzt. Hartz IV ist aber viel mehr.

Bei uns wird die Notstandshilfe nicht abgeschafft, sondern sie bleibt als Leistung, und es kommt zusätzlich eine Ergänzungsleistung, die unserer Meinung nach viel zu nied­rig und nicht armutsfest ist.

Wie Sie von den Regierungsparteien das halten, sieht man ja auch daran. Das ist der Punkt, auf den ich mich jetzt beziehe. Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite