Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 197

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allen, die in der Vorphase sehr konstruktiv mitgewirkt haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


18.15.19

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es ist ein Fünf-Parteien-Antrag, in dem es darum geht, dass diese Maßnahme auch überprüft wird. Es ist nicht nur notwendig, die Praxis, also für wen diese Strafe in Frage kommt, zu überprüfen – wir haben im Ausschuss klargemacht, dass hier ein besonders strenger Maßstab angelegt werden muss, das ist auch im freiheitlichen Sinn –, sondern auch die technische Handhabung soll überprüft werden.

Daher haben alle Fraktionen gemeinsam einen Entschließungsantrag gestellt, den ich nunmehr einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Dr. Rosenkranz, Mag. Steinhauser, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Inkrafttreten einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest mit besonderer Blickrichtung auf den Be­reich des Opferschutzes vorzulegen.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Es ist notwendig, bei diesem Antrag sehr wohl auch die Systematik zu bedenken. Es ist die Frage, ob man diese Fußfessel nicht auch als eine Form der Strafe vorsehen kann. Was wir auf jeden Fall erreichen wollen: Es soll bereits der Richter aussprechen kön­nen, ob die Fußfessel überhaupt in Frage kommt. Darin unterscheiden wir uns von dem, was die Grünen gefordert haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Dr. Rosenkranz, Mag. Steinhauser, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Re­gierungsvorlage (772 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Straf­prozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsge-


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