Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 205

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich habe gesehen, dass Herr Abgeordneter Lausch noch auf der Rednerliste steht, und ich habe heute auch seine Aussendung gelesen. Es wird kritisiert: Warum wird die elektronische Aufsicht nicht auch für Haftuntauglichkeit angewandt? – Ganz einfach deswegen: Das muss man vollkommen getrennt beurteilen. Das eine ist die Frage der Hafttauglichkeit, das andere ist die Frage: Kann sozusagen die Freiheitsstrafe durch die elektronische Aufsicht ersetzt werden? Überlegen Sie sich: Was wäre, wenn ein Haft­untauglicher eine Fußfessel trägt und sich nicht an die Auflagen hält? Was ist dann? – Gar nichts! Diese Idee muss man also weiterdenken.

Ganz kurz möchte ich auch auf Herr Abgeordneten Mag. Stadler eingehen: Ja, ich ha­be ohnehin schon gesagt, dass wir gerne darüber reden können. Es besteht ja bereits bei rechtlichem Interesse die Möglichkeit, eine Kopie der Einvernahme zu erhalten. (Abg. Mag. Stadler: Das ist umständlich nachzuweisen!) Ich habe ja gesagt, wir reden darüber, und da wird uns sicher etwas einfallen. Ich bin ganz Ihrer Meinung: Justiz muss auch bürgerfreundlich sein.

Ansonsten freue ich mich sehr darüber, dass es hoffentlich ab September wirklich ein neues Zeitalter im österreichischen Strafvollzug gibt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Mag. Stadler.)

18.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.33.59

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Billiger, praktisch, gut – ich glaube, dass es sehr sinnvoll ist, elektronische Fußfesseln end­lich auch in Österreich einzuführen.

Zum Abänderungsantrag des Kollegen Stadler möchte ich ausführen, dass mein Zu­trauen sowohl zur Justiz als auch zu den Justizwachebehörden erheblich größer ist als das seine und ich es für richtig halte, dass wir derart detaillierte Regelungen nicht in den Gesetzestext mit aufnehmen. Dort ist enthalten: Es muss eine geeignete Unter­kunft vorliegen. Klar ist, dass dies keinesfalls eine Unterkunft gemeinsam mit dem eige­nen Vergewaltigungsopfer wird sein können. Das wird, glaube ich, niemand in Österreich entscheiden.

Auf der anderen Seite: Wenn man es so detailliert einschränkt, wie es Kollege Stadler vorgeschlagen hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine geeignete Unterkunft eine ist, wo das Vergewaltigungsopfer auf der anderen Straßenseite lebt und wohnt. Das wä­re von Ihrem Abänderungsantrag nicht umfasst.

Hier gilt es, die Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Hier vertraue ich auf die, die den Vollzug vornehmen, auf die Frau Bundesminister und ihren Erlass. Ich bin sicher, dass wir sehr sorgfältig eine gute Regelung getroffen haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


18.35.27

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Las­sen Sie mich eingangs folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite