Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Bürgerinitiative (9/BI) betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“ (841 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Petition (37/PET) betreffend „Einführung eines Gerichtstages in Arbeits- und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Johann im Pongau“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier (842 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Der Ordnung halber mache ich darauf aufmerksam, dass aufgrund der Kürze der nun folgenden Reden ähnlich wie beim vorigen Tagesordnungspunkt die Abstimmung demnächst stattfinden wird.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.09
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Bürgerinitiative zur Thematik Anti-Mobbing möchte ein Anti-Mobbing-Gesetz schaffen, ein Paket, das wirklich sehr viele unterschiedliche Maßnahmen auch in unterschiedlichen Materiengesetzen beinhaltet.
Klarzustellen ist: Mobbing ist belastend, Mobbing ist unfair, Mobbing kann auch kein Arbeitgeber/keine Arbeitgeberin dulden. Mit dieser Bürgerinitiative wird nun, wie gesagt, die Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes gefordert. Dazu möchte ich anmerken, dass es sich da wirklich um eine Querschnittmaterie handelt. Es betrifft nicht nur den Justizbereich, sondern ganz entscheidend natürlich auch den Arbeitsbereich, wo Mobbing leider, wie erwähnt, viel zu oft passiert und die Betroffenen auch tagtäglich damit konfrontiert werden.
Wir haben uns deshalb im Justizausschuss dazu entschieden, einen Entschließungsantrag einzubringen, um eine Bestandsaufnahme über die bestehenden Normen und Maßnahmen zu erlangen. Mit diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, den Bestand an aktuellen Anti-Mobbing-Regelungen darzulegen.
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