Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 146

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ausschuss für politische Moral und Hygiene als ständigen Antikorruptionsausschuss in diesem Land endlich begründen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Willkommen, Herr Faul! (Beifall beim BZÖ.)

17.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ferner lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Nun lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

17.31.18Beschluss auf Beendigung der außerordentlichen Tagung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegt mir folgender Antrag der Abgeordneten Dr. Cap und Kopf vor:

„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung 2010 der XXIV. Ge­setzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 25. August 2010 für beendet zu erklären.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Bucher: Der Urlaubsantrag!) – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Um eine umgehende Ausfertigung dieses Beschlus­ses zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Ab­geordneten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dieser lautet:

„Auf Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Kolleginnen und Kollegen (Beilage G) fasst der Nationalrat mehrheitlich (dafür S, V, G) nachstehenden Beschluss:

‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung 2010 der XXIV. Ge­setzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 25. August 2010 für beendet zu erklären.‘“

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Der diesbezügliche Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Ge­schäftsordnung mit Schluss der Sitzung als genehmigt.

 


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