Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 52

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Abschließend möchte ich noch sagen: Der öffentliche Dienst hat hoch motivierte Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter. Mit dieser Dienstrechts-Novelle schaffen wir noch einmal ein paar Verbesserungen, wo wir das auch voranbringen können. Aber es ist uns als Bundesregierung und als Dienstgeber auch klar, dass wir nur mit hoch motivierten Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern das aufrechterhalten können, worum es geht, nämlich ein bestmögliches Service für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen.

Das macht der öffentliche Dienst in Österreich, und dafür möchte ich mich auch bedan­ken und den öffentlich Bediensteten, den Beamtinnen und Beamten schöne Feiertage wünschen, vor allem jenen, die zu diesen Feiertagen, zu denen wir bei unseren Fa­milien sind und frei haben, Dienst tun und somit das Leben dieser Republik in vielen wichtigen Bereichen aufrechterhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59


Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke dem Herrn Staatssekretär.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Hagenhofer. – Bitte.

 


11.00.01

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wünschen uns – und auch die Bevölkerung wünscht sich das – einen modernen, flexiblen und möglichst pa­pierlosen (Abg. Großruck: Zeitgemäßen!) – ja, zeitgemäßen, möglichst papierlosen öffentlichen Dienst. Die Verwaltung muss modernisiert werden, wird immer verlangt.

Mit dieser Dienstrechts-Novelle geht das Bundeskanzleramt sehr wohl in diese Rich­tung: in Richtung Modernität, Mobilität und Flexibilität. Was meine ich damit? – Spe­ziell – und der Herr Staatssekretär hat es ja auch schon angesprochen – im Weiterbil­dungsbereich wird wirklich modernisiert insofern, als die bisherige Weiterbildung im öffentlichen Dienst nur quasi hausintern Gültigkeit hatte. Die Mitarbeiter haben sich weitergebildet, aber sie hatten nicht die Möglichkeit, aufgrund ihrer Weiterbildung ent­sprechend bewertet in die freie Wirtschaft wechseln zu können.

Jetzt erlangt man mit der Berufsreifeprüfung auch die Studienberechtigung. Es kom­men der Bachelor-Studiengang und der Master-Studiengang dazu, und der Masterstu­diengang mit Personal-, Finanz- und Organisationsmanagement ist ein Bereich, der auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mit den Abgängern der Universitäten, das heißt mit dem akademischen Personal absolut gleichstellt.

Der Punkt bei dieser Novellierung dieses Dienstrechts ist, wie ich schon gesagt habe: Jemand, der diesen Durchgang in Anspruch nimmt und diese Qualifizierung macht, hat alle Möglichkeiten, sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft. Und das meine ich auch mit Mobilität. Es gibt viele junge Bedienstete, die hoch motiviert sind, Weiterbildung machen, aber im öffentlichen Dienst dann irgendwie angestanden sind, weil ein gleichaltriger Kollege/eine gleichaltrige Kollegin die Leitungsfunktion be­setzt. Die Motivation, als Zweiter bis zur Pension hinter dem anderen herzuarbeiten, ohne besonders viele andere Möglichkeiten, hat sich daher stark in Grenzen gehalten. Genau mit dieser Novelle ist jetzt aber auch eine andere Perspektive offen. Ich finde das ganz toll und möchte mich bei allen, die da in diese Richtung gestoßen sind, be­danken, weil das wirklich sehr zeitgemäß ist. Man darf daher nicht nur Negatives sa­gen, sondern man muss auch die positiven Ansätze herausstreichen.

Wie bei jedem Gesetz aber ist auch hier natürlich nicht alles nur positiv, sondern man muss auch manche negativen Dinge hinnehmen, die vielleicht in einem zweiten Schritt behoben werden können.

Was mir aber schon auch noch erwähnenswert erscheint, ist, dass auch für Zeiten eines Karenzurlaubs zur Pflege eines behinderten Kindes – und das ist mir ganz, ganz


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