Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 64

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

letzten Jahren wurde sechs Mal linear prozentuell erhöht. (Abg. Riener: Landesdienst Steiermark!)

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beziehungsweise der Dienstgeber kennen aber sehr wohl auch andere Instrumente, nämlich den einheitlichen Fixbetrag, den Mindest­sockel oder die Einmalzahlung, aber sie werden sehr selten in diesem Bereich ange­wendet. (Beifall bei den Grünen.)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.42.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich einen Dank nachholen – ich habe es versprochen – an den Abge­ordneten Gaßner. Das hat nämlich Kollege Pendl vergessen, hier ... (Abg. Pendl: Wir danken allen!) – Natürlich, aber ich habe es versprochen, deshalb möchte ich das nachholen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuch­ner.)

Er ist vom Kollegen Pendl vergessen worden; er hat sich bei vielen bedankt, aber nicht beim Abgeordneten Gaßner. Bürgermeister muss man auch entsprechend hochhalten, das ist für den öffentlichen Dienst wichtig.

Das erinnert mich daran, dass eines im Beamten-Dienstrecht nach wie vor offen ist. Und es passt auch sehr gut, dass Herr Präsident Neugebauer am Präsidium sitzt. Er lächelt schon milde, weil er mit einer gewissen Sicherheit etwas weiß. Man kann ihm gar nicht böse sein, ich habe mit ihm einige Verhandlungen zur Reform des Beamten-Dienstrechts geführt. Er hat mir in allem immer recht gegeben, hat dann aber immer gesagt, das machen wir das nächste Mal. – Und „das nächste Mal“ ist jetzt auch nicht. (Abg. Jakob Auer: Ein ausgezeichneter Verhandler!) – Wirklich ein perfekter Beamten­vertreter, deswegen man kann ihm auch nicht böse sein, aber wir warten trotzdem noch auf wichtige Reformen.

Damit bin ich jetzt bei den Ländern und Gemeinden. Es geht zum Beispiel um die Har­monisierung der Dienstrechte, vor allem auch der Pensionsrechte von Bund, Ländern und Gemeinden. Das gab es einmal. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Prinz.) Da hat man die Verfassung geändert, das könnte man wieder einführen.

Das wäre eine wichtige Maßnahme, um für Gerechtigkeit zu sorgen, denn ein Beamter im Bundesdienst sollte nicht anders behandelt werden als einer im Landesdienst. Im Bundesdienst haben wir vieles an Vereinheitlichungen, vieles auch an nachvollziehba­ren Reformen gemacht; auf Länderebene ist das noch nicht passiert. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt. Wir haben uns immer für die Abschaffung der Pragmatisierung ausge­sprochen. Ich weiß, in manchen Bereich ist das umgesetzt. Trotzdem gibt es noch eini­ge Bereiche, wo nicht erklärbar ist, warum ein Beamter unkündbar und unversetzbar sein sollte. (Abg. Bucher: Es heißt nur anders!)

Dritter Punkt. Man hat in dieser Novelle interessanterweise die B-Matura abgeschafft. Ich weiß nicht, ob das notwendig war. Aber was man nicht gemacht hat – und Sie wis­sen, wieder Herr Präsident Neugebauer, wir haben schon damals darüber diskutiert –, ist, die Frage der Absolventen von Fachhochschulstudienlehrgängen zu lösen. Das ist noch immer offen. Die Frage, ob sie jetzt in A eingestuft werden oder noch immer wie ein Maturant behandelt werden, haben wir da nicht dabei. (Beifall beim BZÖ.)

Flexible Dienstrechte. Wieder Herr Präsident Neugebauer, Sie wissen, wir haben diskutiert, etwa für die Exekutive, für den Zoll, für das Bundesheer wirklich ein eigenes


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite