Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 69

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Bei den Leistungen aus der Unfallversicherung geht es um die Unfallrenten selbst, es geht aber auch um die leistungsrelevanten Beträge der Unfallversicherung. Und da wieder geht es um das Taggeld, wenn jemand in einer Reha-Einrichtung ist.

Ich würde Sie bitten, dass Sie dieser Regierungsvorlage, die eine Reparatur ist, zu­stimmen, damit auch im Bereich des Taggeldes etwas getan wird, aber auch den Beziehern von Leistungen aus der Unfallversicherung Gleichbehandlung zukommen kann.

Ich ersuche daher um Ihre Stimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. – Bitte.

 


12.00.17

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der gegenständlichen Regierungsvorlage geht es einerseits um die Anpas­sung der Unfallrenten und anderer Geldleistungen aus der Unfallversicherung und an­dererseits um die Klarstellung bezüglich der Anpassung der Ausgleichszulagenricht­sätze. Eigentlich wird das jetzt schon vollzogen. Wir haben die Ausgleichszulagenricht­sätze mit 772 € als Einzelrichtsatz und mit 1 158 € als Familienrichtsatz.

3,2 Prozent waren eigentlich vorgeschlagen gewesen von der Kommission zur langfris­tigen Pensionssicherung, 3,4 Prozent sind es letztendlich geworden, und zwar ab 1. November 2008 und bis zu einem Betrag von 2 412 €, und dort ist man dann auf einen Fixbetrag von 82,01 € übergegangen.

Das Gesamtpaket macht insgesamt 1,53 Milliarden € aus. Wenn man da die Auswir­kungen der Steuerreform dazurechnet, dann kann man wirklich sagen, dass auch für die Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2009, und zwar bereits beginnend mit November 2008, mehr Geld zur Verfügung steht. Das ist gerade im Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Situation und in Anbetracht der Prognosen, die wir erst vor kurzer Zeit bekommen haben, eine richtige und gute Maßnahme zum richtigen Zeit­punkt.

Lassen Sie mich auch noch ganz kurz auf die Diskussion über die Pensionskassen­regelungen zu sprechen kommen. Es ist so, dass wir einerseits im Bereich der Zu­kunftsvorsorge die Verpflichtung haben, mindestens 40 Prozent Aktien zu haben, und zwar geht es da um die Relation zwischen Börsenkapitalisierung und dem Bruttoin­landsprodukt, wo ein gewisser Prozentsatz nicht überstiegen werden darf. Hinsichtlich der Pensionskassen haben wir die Veranlagungsrichtlinien im § 25 Pensionskassenge­setz. Und wir haben auch eine Mindestertragsgarantie festgeschrieben, die sich jedoch nur auf die Leistungsphase erstreckt und maximal 50 Prozent Aktien vorsieht, während wir als zweites Modell ohne Mindestertragsgarantie maximal 70 Prozent Aktienanteil haben. Aber wer die Praxis kennt, der weiß, dass die Pensionskassen höchstens 40 Prozent gehabt haben. In den letzten Jahren ist dieser Anteil auf 30 beziehungs­weise 20 Prozent zurückgegangen. Jetzt finden Pensionskassen zum Teil mit 10 Pro­zent das Auslangen.

Es ist auch Folgendes festzuhalten: Es gibt derzeit keine Kapitalgarantie, sondern es müssen, bezogen nur auf die letzten 60 Monate, 1,6 Prozent vorliegen.

Der Fachverband überlegt jetzt eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, wo ohne Aktien angeboten wird. Das ist dann eine klare Junktimierung mit der Zinslandschaft, aber natürlich wird das Risiko wesentlich reduziert. Das heißt, die Pensionskassen überlegen schon selbst, was man da tun kann.

 


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