Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Befreiung der Einmalzahlung von der Lohnsteuer
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses (27 d.B.) über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – 2. SVÄG 2008)
Neben der mit der Novemberpension wirksam gewordenen Erhöhung der Ruhebezüge um 3,4 Prozent haben die Pensionisten als Teuerungsausgleich Ende Oktober auch eine gestaffelte Einmalzahlung erhalten. Pensionsbezieher mit einem Gesamtpensionseinkommen bis zu 747 Euro bekamen eine Einmalzahlung in Höhe von 20 Prozent, bis zu 1.000 Euro waren es 150 Euro. Bis 2.000 Euro sank der Betrag linear auf 50 Euro ab. Jedoch erhielten Bezieher von Pensionen über 2.800 Euro keine Einmalzahlung.
Ausgleichszulagenbezieher/innen erhalten unabhängig vom Gesamtpensionseinkommen eine Einmalzahlung von 150 Euro. Von der Einmalzahlung sind keine Beträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Zwar ist diese nicht als Einkommen anzurechnen, allerdings unterliegt sie grundsätzlich der Lohnsteuer (wie eine Sonderzahlung).
Dies führt dazu, dass die Pensionistinnen und Pensionisten nicht das erhalten, wie es auf den ersten Blick scheint. Durch die enorme Verteuerung bei Lebensmitteln, ständig steigende Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben werden die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten massiv belastet. Um den Bezieherinnen und Beziehern einer Einmalzahlung zusätzlich einen Teuerungsausgleich verstärkt zu schaffen soll die Einmalzahlung von der Lohnsteuer gänzlich befreit werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass im Rahmen zukünftiger Pensionsanpassungen gewährte Einmalzahlungen ohne Abzug von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen ausbezahlt werden und so in voller Höhe den Pensionistinnen und Pensionisten zugute kommen.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Herr Präsident! Was hat der Herr Dolinschek eigentlich die letzten Jahre gemacht? – Abg. Krainer: Er ist Staatssekretär gewesen! – Gegenrufe beim BZÖ.)
12.18
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich werden wir der vorgeschlagenen Anpas-
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