Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 75

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Be­freiung der Einmalzahlung von der Lohnsteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses (27 d.B.) über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsge­setz 2008 – 2. SVÄG 2008)

Neben der mit der Novemberpension wirksam gewordenen Erhöhung der Ruhebezüge um 3,4 Prozent haben die Pensionisten als Teuerungsausgleich Ende Oktober auch eine gestaffelte Einmalzahlung erhalten. Pensionsbezieher mit einem Gesamtpensi­onseinkommen bis zu 747 Euro bekamen eine Einmalzahlung in Höhe von 20 Prozent, bis zu 1.000 Euro waren es 150 Euro. Bis 2.000 Euro sank der Betrag linear auf 50 Euro ab. Jedoch erhielten Bezieher von Pensionen über 2.800 Euro keine Einmal­zahlung.

Ausgleichszulagenbezieher/innen erhalten unabhängig vom Gesamtpensionseinkom­men eine Einmalzahlung von 150 Euro. Von der Einmalzahlung sind keine Beträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Zwar ist diese nicht als Einkommen anzurechnen, allerdings unterliegt sie grundsätzlich der Lohnsteuer (wie eine Sonderzahlung).

Dies führt dazu, dass die Pensionistinnen und Pensionisten nicht das erhalten, wie es auf den ersten Blick scheint. Durch die enorme Verteuerung bei Lebensmitteln, ständig steigende Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben werden die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten massiv belastet. Um den Be­zieherinnen und Beziehern einer Einmalzahlung zusätzlich einen Teuerungsausgleich verstärkt zu schaffen soll die Einmalzahlung von der Lohnsteuer gänzlich befreit wer­den.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass im Rahmen zukünftiger Pensionsanpassungen gewährte Ein­malzahlungen ohne Abzug von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen ausbe­zahlt werden und so in voller Höhe den Pensionistinnen und Pensionisten zugute kom­men.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Herr Präsident! Was hat der Herr Dolinschek eigent­lich die letzten Jahre gemacht? – Abg. Krainer: Er ist Staatssekretär gewesen! – Ge­genrufe beim BZÖ.)

 


12.18.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich werden wir der vorgeschlagenen Anpas-


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