Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 81

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Das kommt insbesondere jenen Menschen zugute, die unfallbedingte Defizite haben oder mit einer Mindestpension auskommen müssen. Das geschieht natürlich auch im Sinne eines guten Sozialversicherungssystems, in dem Treffsicherheit notwendig ist, da vor allem jene, die Sozialleistungen brauchen, auch auf dieses System vertrauen können müssen.

Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass die Regierung umgehend einen Ar­beitskreis einzurichten hat, der sich mit der Evaluierung des Ausgleichszulagenrechtes zu befassen hat, wobei auch die Sozialpartner mit einbezogen werden sollen. Das ist gut so, denn in diesem Bereich ist viel zu tun. Es geht vor allem auch um die allgemei­nen Anrechnungsbestimmungen und die Anrechnungspauschale des fiktiven Ausge­dinges.

Beim fiktiven Ausgedinge für die bäuerliche Berufsgruppe ist ein historisches Modell zugrunde gelegt worden. Es werden pauschale Werte angenommen, die letztendlich von der Mindestpension abgezogen werden, wobei dahintersteht, dass Leistungen von der Übernehmergeneration an die Übergebergenerationen erbracht werden, die heute eigentlich nicht mehr dem Lebensstil und dem Lebensumfeld der bäuerlichen Berufs­gruppe entsprechen, weil sich einfach die Betriebsstrukturen verändert haben, weil sich natürlich auch die Ansprüche der Bäuerinnen und Bauern geändert haben und auch manche Ausgedingeleistungen von der Übernehmergeneration gar nicht mehr erbracht werden können.

Es ist so, dass hier eigentlich eine Pensionskürzung stattfindet, die, wenn man sie anderen Berufsgruppen gegenüberstellt, bei denen auch Mindestpensionen bezogen werden, nicht gerechtfertigt ist. Wir stehen zu diesem System, aber dieses System des fiktiven Ausgedinges muss selbstverständlich auch den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Da ist wirklich Maßgebliches zu tun!

Wir sind im nächsten Jahr bei 20 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes angelangt, also bei diesem Pauschalbetrag, der von den Mindestpensionen in Abzug gebracht werden muss, und daher freue ich mich, dass im Regierungsprogramm auch verankert ist, dass man sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen muss.

Alle Menschen müssen darauf vertrauen können, dass auch in schwierigen wirtschaft­lichen Zeiten auf ein leistbares Sozialsystem zurückgegriffen werden kann. Wir haben beziehungsweise, so möchte ich jetzt einmal sagen, diese Regierung hat eine staats­politische Bewährungsprobe zu bestehen. (Abg. Scheibner: Glauben Sie, dass das etwas bringt?!) – Es geht darum, eine Balance zwischen der Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel zur Konjunkturbelebung und der notwendigen Absicherung eines geordneten Staatshaushaltes zu finden.

Die Menschen erwarten sich, dass auch in Krisenzeiten an der Weiterentwicklung des österreichischen Sozialsystems gearbeitet wird, und in diesem Hohen Haus werden die Abgeordneten intensiv daran arbeiten, wie auch – selbstverständlich – die Regierung, die diese Erwartungen erfüllen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nun spricht Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.41.48

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Mitglied der Bundesregie-
rung, Herr Sozialminister! Hohes Haus! Wir müssen heute einmal mehr etwas repa­rieren, was uns die Pleiten-, Pech- und Pannenregierung hinterlassen hat (Abg. Öllin­ger: Reden Sie von BZÖ und ÖVP?), nämlich eine sozialpolitische Ungerechtigkeit,


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