Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 133

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kennen wir uns, auch der Herr Finanzminister und diese Regierung – da können Sie sicher sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


15.18.54

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Tamandl, versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten kön­nen. Wenn Sie heute hier vom Rednerpult aus sagen, dass jeder, der ab 1. Jänner 2009 spendet, das auch absetzen wird können ... (Abg. Tamandl: Sicher!) Nicht sicher, denn Sie wissen ja noch nicht einmal, welcher Verein hier begünstigt werden soll. Wenn ich jetzt einem Verein etwas spende, der nachher nicht begünstigt wird, dann kann ich meine Spenden nicht absetzen. Da muss man schon vorsichtig sein mit dem, was man verspricht. (Beifall bei der FPÖ.)

Tatsache ist, die Spenden gehen zurück. Das schadet der Zivilgesellschaft, das scha­det aber auch unserem Staat. Bedenken wir etwa, dass es für den Staat sehr, sehr kostenaufwendig wäre, jene Leistungen, die gemeinnützige Organisationen erbringen, selbst erbringen zu müssen.

Ein sehr bekanntes Beispiel für all jene, die im ländlichen Raum ihren Lebensmittel­punkt haben, sind die Feuerwehren. Die freiwilligen Feuerwehren üben eine Tätigkeit aus, die wir im Rahmen einer Berufsfeuerwehr im ländlichen Raum nicht finanzieren könnten.

Wenn Sie heute in Österreich einen Verkehrsunfall haben, und Sie brauchen die Feu­erwehr, um das Auto abschleppen zu lassen, oder Sie brauchen das Rote Kreuz, dann werden diese beiden Organisationen innerhalb kurzer Zeit vor Ort sein.

Wenn Ihnen der gleiche Unfall in Ungarn passiert, kann es Ihnen unter Umständen passieren, dass Sie ein bis zwei Stunden warten, bis jemand kommt, um das Auto wegzuschaffen, denn dort gibt es ein völlig anderes System.

Deswegen sind diese Leistungen ganz besonders wichtig für uns und auch für unseren Sozialstaat Österreich. Wir haben vorgeschlagen – Kollege Krainer hat es bereits ge­sagt –, eine fiskale Berücksichtigung im Rahmen der Sonderausgaben vorzunehmen, weil auch die Kirchensteuer schon jetzt in diesem Bereich berücksichtigt wird, mit einer Deckelung von 100 €, genauso wie bei der Kirchensteuer. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Nazi-Gesetz, mit der Kirchensteuer! Das solltest du nicht vergleichen! Da musst du aufpassen, sonst bist du im Bereich der Wiederbetätigung!)

Ich würde aber trotzdem sagen, dass es ein guter Weg ist, Herr Kollege Stadler! 100 € würde nämlich auch sicherstellen, dass kein Missbrauch betrieben wird. Das ist ein Wert, den man als Durchschnittsbürger schon auch einmal spendet. Man weiß ja, wie spendenfreudig die Österreicher sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch das Modell Italien erwähnen, über das man zumindest nachdenken sollte. In Italien ist es so, dass jeder Bürger, der Steuern bezahlt, einen gewissen Beitrag an Sozialausgaben leistet. Und dann entscheidet der Bürger selbst bei seiner Veranlagung, wem dieser Sozialbeitrag zugute kommen soll – einer Kirche, einem gemeinnützigen Verein, einer Umweltorganisation. Da gibt es auch einen Wettbewerb zwischen den Organisationen, die auch zeigen, was sie für die All­gemeinheit tun. Sie stellen sich auch den Bürgern vor, damit sie die Möglichkeit haben, in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen.

 


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