Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 184

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nicht, dann gilt der „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ nicht, dann ist plötzlich das Strafrecht schuld und nicht der Abgeordnete des BZÖ oder der Freiheitlichen Partei. (Abg. Ing. Westenthaler: Da hast du ja beste Erfahrungen! Da bist du ja Experte! – Abg. Dr. Haimbuchner: Sie sind da nicht der Richter!)

Ich lese Ihnen das Zitat noch einmal vor, und ich halte den Fall Winter für wesentlich wichtiger als den notorischen Fall Westenthaler. Im Fall Winter heißt das Zitat:

Wir sollten im Stadtpark ein Tierbordell errichten (Abg. Strache: Das hat sie nicht ge­sagt, und das ist genau die Unwahrheit!), damit die muslimischen Männer dorthin ge­hen können und sich nicht an den Mädchen unserer Stadt vergreifen. – Zitatende. (Abg. Strache: Das hat sie nie gesagt, das ist genau die unwahre Unterstellung!)

Bereits einvernommene Zeugen und Zeuginnen dieser Schule haben diesen Vorfall be­stätigt und belasten die Abgeordnete Winter. (Abg. Strache: Schüler, unzählige Schü­ler, die bestätigen, dass sie mit diesem Zitat konfrontiert worden sind! Das ist genau die Unwahrheit! – Politisch motivierte Lehrer, die die Schüler eingefangen haben!)

Ja, wir können es uns nicht aussuchen, dass der Staatsanwalt sagt, er ist der Meinung, dass das Tatbild des Paragraphen im Strafgesetzbuch, der die Verhetzung beschreibt, erfüllt ist. Das Strafrecht wird sich nicht nach der Freiheitlichen Partei und nicht nach dem BZÖ richten! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie werden vor Gericht die Möglichkeit haben, zur Verhetzung, zum Widerstand gegen die Staatsgewalt und zu anderen in Ihren Parteien notorischen Delikten Stellung zu nehmen. Sie werden alle Mittel des Rechtsstaates zur Verfügung haben. Aber Sie wer­den sich nicht hinter der Immunität verstecken können, und Sie werden nicht Ihre pri­vilegierte Position als Abgeordnete ausnützen können. (Abg. Strache: Wir verstecken uns nicht im Unterschied zu Ihnen! Im Unterschied zu Ihnen haben wir uns noch nie versteckt! – Weitere heftige Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das Strafrecht gilt im österreichischen Rechtsstaat auch für FPÖ und BZÖ! (Beifall bei den Grünen.)

18.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin/der Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 18 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass – ratione temporis – kein Zusam­menhang zwischen den inkriminierten strafbaren Handlungen und der politischen Tä­tigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 25 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird


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