11. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1080/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe (931 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte, Herr Kollege.
17.06
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die gegenständlichen Tagesordnungspunkte eingehe, möchte auch ich ein paar Worte zu den auch für mich nicht nachvollziehbaren Angriffen und Aufforderungen des Kollegen Steinhauser und vielleicht auch anderer in der Öffentlichkeit gegen die Frau Bundesministerin sagen.
Aus meiner Sicht ist es ungeheuerlich, überhaupt nicht nachvollziehbar und nicht verständlich, dass einerseits die berufliche Tätigkeit der Frau Bundesministerin als Richterin und andererseits ihre jetzige politische Funktion in einer, wie gesagt, für mich überhaupt nicht nachvollziehbaren und in meinen Augen auch nicht gerechtfertigten Form vermischt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Das heißt nicht, dass man über dieses Urteil nicht diskutieren kann. Dieses Urteil wird im Übrigen zum Großteil auch von der Finanzprokuratur für richtig gehalten – wie es der Oberste Gerichtshof sehen wird, werden wir noch erleben. Das Ganze hat aber nichts mit der politischen Tätigkeit der Frau Justizministerin Bandion-Ortner zu tun.
Über die Erfolge, die in den letzten eineinhalb Jahren zu verzeichnen sind, könnte man auch sehr lange und sehr breit diskutieren; auch das würde sich auszahlen.
Ich fordere Sie daher auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Diskutieren wir die Justizthemen hier, die Diskussion über die vorhergegangene berufliche Betätigung gehört woandershin. Ich weiß nicht, was Sie, Kollege Steinhauser, außerhalb Ihrer Abgeordnetenfunktion in Ihrer beruflichen Tätigkeit allenfalls richtig oder falsch gemacht haben, ich würde Sie aber nie dazu auffordern, zurückzutreten, weil ein Fehler irgendwo in einer anderen beruflichen Tätigkeit zutage getreten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir die Regierungsvorlage: Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern. Es ist dies ein sehr wichtiges Übereinkommen, das sicherstellen soll, dass gerade im Bereich des Schutzes der Minderjährigen, aber auch der Obsorge klare Zuständigkeiten und auch eine klare Rechtswahl gegeben ist, sodass für jeden klar ist, welches Recht anzuwenden ist und welche Behörden zuständig sind. Das ist sehr wichtig, wenn es um den Schutz der Kinder, wenn es um die Interessen der Kinder, wenn es um Obsorge und ähnliche Fragen geht.
Das ist in diesem Übereinkommen geregelt. Es ist geklärt, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes da maßgeblich ist, auch für die Behörde, die zuständig ist. Es ist geklärt, dass das Recht dieses gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden ist. Und es ist im Übereinkommen auch geregelt – ich glaube, das ist ganz besonders wichtig –, was geschieht, wenn Minderjährige widerrechtlich von einem Vertragsstaat auf das Gebiet eines anderen verbracht werden, nämlich dass dann trotzdem noch das Recht des Staates, in dem sich vorher der gewöhnliche Aufenthalt befunden hat, anzuwenden ist, sodass also eine widerrechtliche Verbringung von Minderjährigen, die leider auch vor-
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