Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 181

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das ist eben ein bisschen wenig, Frau Bundesministerin, wenn man das nur macht, um es medial zu verkaufen. Ich hätte mir Maßnahmen von Ihnen erwartet, Frau Bundes­ministerin, keine teuren Maßnahmen, aber eine Maßnahme wäre zum Beispiel gewe­sen, für Gefangenenabteilungen schnellstmöglich Schutzwesten anzukaufen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.26

18.26.31

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 932 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.27.0313. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1238/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der horren­den Kopierkosten von Gerichtsakten (933 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


18.27.20

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stadler hat einen Antrag zu den Kopierkosten von Gerichtsakten eingebracht. Keine Frage, wir ste­hen dazu. Es wurde im Vorjahr ja hier diese Anhebung auf 1 € beschlossen.

Wobei die Argumentation in diesem Antrag, lieber Herr Kollege Stadler, natürlich nicht stimmig und auch nicht schlüssig ist. Man kann das Kopieren eines Strafaktes bei Ge­richt nicht mit dem Kopieren in einer Kopieranstalt vergleichen. Die Preise, die da ge­nannt wurden, von wenigen Cent kommen zum Tragen, wenn eine Seite tausendmal vervielfältigt wird. Das ist nicht wie bei Gericht, wo auch ein Manipulationsaufwand be­steht, wo die Akten beigeschafft werden müssen, danach wieder kontrolliert und sor­tiert werden müssen. Es ist also in keiner Weise vergleichbar.

Nichtsdestotrotz übersehen auch wir natürlich nicht, dass das vor allem bei größeren Verfahren, wo vielleicht hunderte Seiten anfallen, doch eine Belastung darstellt. Ich möch­te aber schon darauf hinweisen: Dort, wo Verfahrenshilfe gewährt wird, entfällt auch die­se Gebühr, kostet also auch diese Kopie dieser Akten nichts.

Aber trotzdem haben wir versucht, hier eine Lösung zu finden, die zukunftsfähig ist, nämlich einerseits die Belastung der Justiz, die damit verbunden ist, zu minimieren und auf der anderen Seite auch die Kosten zu reduzieren. Wir haben daher auch einen ei­genen Entschließungsantrag hier eingebracht, der auch im Justizausschuss mit Mehr­heit angenommen und unterstützt wurde – oder sogar einstimmig, soweit ich mich erin­nern kann.

In diesem Antrag geht es darum, dass die Bundesministerin für Justiz in einem Erlass auch klargestellt hat, bei digitalisierten Aktteilen oder Akten ist jede Datei – das können oft auch hunderte oder auch tausende Seiten sein, bei einem Gutachten zum Beispiel – wie eine Kopie zu behandeln, und es fällt daher auch diese Gebühr von 1 € pro Datei nur einmal an.

 


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