Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 52

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Frauenministerin haben in den letzten Tagen und Wochen einen Mindestlohn von 1 300 € brutto gefordert, öffentlich gefordert und verlangt.

Wir Grüne sagen, okay, Sie als Nationalratsabgeordnete wollen keine gesetzliche Regelung in diesem Zusammenhang, also machen wir es anders, sagen wir, 1 300 € brutto – egal, ob über Kollektivvertrag, Generalkollektivvertrag oder wie auch immer. Wollen Sie existenzsichernde Mindestlöhne? Das ist die Frage.

Zur Klärung dieser wirklich einfachen, aber essenziellen Frage möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Sozialpartnern jene Schritte zu setzen, die zur Umsetzung einer monatlichen Mindestlohnhöhe von 1 300 € brutto für unselbständige Vollzeiterwerbstätigkeit notwendig sind. Dieser Mindestlohn hat für die von Niedrigstlöhnen betroffenen ArbeitnehmerInnen schnellstmöglich, jeden­falls aber im ersten Halbjahr 2011 wirksam zu werden und ist 14 Mal im Jahr auszu­bezahlen.

*****

Meine Damen und Herren, über diesen Antrag wird namentlich abgestimmt werden. Es wird öffentlich nachzulesen sein, schon in Kürze, ob Sie sich ganz persönlich, jeder Einzelne von Ihnen, für einen existenzsichernden Mindestlohn einsetzen, und man wird ganz genau wissen, wem dieses wichtige Thema einfach wurscht ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Mindestlohn von € 7,50 brutto pro Arbeitsstunde

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 815/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns (898 d.B.).

Zwei bedenkenswerte europäische Trends lassen sich für den Zeitraum der letzten zwei Jahrzehnte beobachten. Zum einen bleiben Löhne hinter der Produktivitäts­entwicklung zurück, so dass die Lohnquoten eine rückläufige Tendenz aufweisen (aktuelle Diskussion um das Auseinanderdriften von Lohn- und Gewinnquoten). Der zweite Trend besteht im Anstieg der Lohnspreizung, also Lohnunterschieden zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen innerhalb und zwischen den Branchen. Dies liegt sowohl an einer überdurchschnittlich hohen Lohnentwicklung im oberen Lohnsegment (z.B. bei leitenden Angestellten, ManagerInnen usw.) als auch an einer massiven Ausdehnung des Niedriglohnsektors und des Anteils der sogenannten „working poor“.

Die Öffnung, Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeitsmärkte verschärft die Situation weiter. Besonders die Löhne wenig qualifizierter Arbeitskräfte gingen real in den letzten Jahren sogar zurück (Einkommensbericht 2005/2006). Eine besonders von dieser Entwicklung betroffene Gruppe sind vor allem Frauen und MigrantInnen, da


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