Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 67

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um uns gegenseitig zu übertrumpfen, und genau das hat uns in Wirklichkeit jetzt diese Diskussion eingebracht. Und so etwas sollten wir auch nicht mehr machen! (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Thema Mindestlohn – da bin ich vollkommen bei Frau Kollegin Königsberger-Ludwig –: Wir haben eine funktionierende und gute Sozialpartnerschaft. Dazu beken­nen wir uns auch, aber wir müssen natürlich auch überall dort, wo es in unserem Ver­ant­wortungsbereich liegt, darauf dringen, dass dort, wo es noch keine Kollektivverträge gibt, solche zustande kommen. Die Bediensteten im Bereich der Kinderbetreuung etwa kommen immer wieder zu uns und sagen: Es ist ein Wahnsinn!, und sie fühlen sich ungerecht behandelt. Herr Kollege Karlsböck – ich sehe ihn momentan nicht – ist für mich der „klassische“ Vertreter des „kleinen“ Mannes: Er selbst fährt mit einem Maserati vor das Parlament, aber in seinem Bereich, bei den Zahnärzten, gibt es immer noch nicht 1 000 € im Kollektivvertrag.

Da müssen wir ansetzen! Wir brauchen uns hier nicht über andere Regelungen, gesetzliche oder sonst irgendwelche, den Kopf zu zerbrechen, sondern wir müssen sehr wohl auch in unseren Bereichen Stellung beziehen und uns dazu bekennen, dass wir einen Mindestlohn wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Erinnern Sie sich, wie lang und breit wir die Mindestsicherung diskutiert haben, warum nur 12 Mal und nicht 14 Mal, dazu Folgendes: Solange es Menschen gibt, die nicht einmal 1 000 € verdienen, können wir nicht 14 Mal 744 € auszahlen an jemanden, der dafür keine Leistung erbringt! Der Staat und wir alle als Steuerzahler erbringen diese Leistung für diese Menschen – das ist auch okay, wenn diese Menschen Hilfe von uns brauchen, aber es darf nicht so sein, dass die Schere so eng ist zwischen denen, die 40 Stunden oder 38,5 Stunden arbeiten, und jenen, die nicht arbeiten gehen. Dazu bekennen wir uns.

Natürlich gibt es auch Menschen, die nicht wirklich freiwillig Teilzeit arbeiten. Da gebe ich dem Herrn Bundesminister recht. Teilzeitarbeit ist eine gute Chance auch für Frauen, im Berufsleben zu bleiben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähr­leisten, aber natürlich darf es keine Zwangsverpflichtung zu einer Teilzeitbeschäftigung sein, wo man etwa im Handel nur mehr Verträge für 30 Stunden bekommt und damit natürlich ein Gehalt hat, mit dem man wirklich nicht mehr leben kann.

Lassen Sie mich zum Schluss noch zur Gesetzesvorlage, was die land- und forstwirt­schaftlichen Betriebe und die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 bei den Betriebs­ratswahlen betrifft, ein paar Sätze sagen. Ich bin der Meinung, dass die Arbeiterkam­mer gefordert ist, da auch mitzuziehen, denn es kann nicht sein, dass wir uns da verstecken und sagen: Es gibt ja einen Jugendvertrauensrat, und wir brauchen die Lehrlinge nicht mit 16 den Betriebsrat mitbestimmen zu lassen. – Ich bin der Meinung, wir sollten das ausweiten. Es ist gerecht, wenn ein 16-jähriger Arbeitnehmer den Bun­des­präsidenten, die Abgeordneten zum Nationalrat, die Landtagsabgeordneten und den eigenen Bürgermeister mitbestimmen kann, und es kann nicht sein, dass der 16-jährige Lehrling seinen eigenen Betriebsrat nicht mitbestimmen darf – das hat Kollege Tumpel gefordert –, beispielsweise auch bei der Arbeiterkammerwahl, wo die Lehrlinge nicht automatisch wahlberechtigt sind, sondern sich mühselig in ein Wählerverzeichnis eintragen müssen. Auch das ist Diskriminierung, und da müssen wir etwas tun. (Beifall bei der ÖVP.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer referierte Entschließungsantrag liegt nunmehr auch schriftlich vor, und ich stelle fest, dass er mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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