Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 85

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Meine Damen und Herren, dieses Servicezentrum ist eine gute Einrichtung, gar keine Frage, und daher stimmen wir dem auch zu, denn wenn die Kunstschaffenden bis jetzt unter verschiedenen Versicherungen gelitten haben, kann man fast sagen, und nicht genau gewusst haben, wo sie jeweils hinmüssen, sich in diesem Dschungel nicht zurechtgefunden haben, dann ist das jetzt eindeutig eine Verbesserung und kein bürokratischer Überbau – gar keine Frage.

Herr Bundesminister, die soziale Lage ist aber durch diese Anlaufstelle jedenfalls nicht verbessert worden. Daher haben wir auch schon seit vielen Jahren durch Ent­schließungs­anträge und Initiativanträge ein Konzept eingebracht, demgemäß die Künstlerinnen und Künstler hinsichtlich ihrer sozialen Lage mit einer Mindestsiche­rung – spezifisch für diese Berufsgruppe – abgesichert wären, und das wäre nicht einmal so teuer, es müsste einfach nur politisch umgesetzt werden.

Herr Minister, wenn Sie im Ausschuss sagen, Sie wollen keine Staatshaftung für die Kulturschaffenden übernehmen, dann ist das – gestatten Sie mir den Ausdruck! – eine zynische Äußerung angesichts dieser sozialen Lage, wo doch sehr viele Künstlerinnen und Künstler weit unter der Armutsgrenze leben.

Was sind denn Sozialleistungen des Staates überhaupt anderes als Staatshaftungen im Sozialbereich? Es gibt ja auch Staatshaftungen für Banken. Warum soll es denn keine Staatshaftung im Sozialbereich geben? Was ist denn daran verwerflich? Gerade im Zusammenhang mit der Kultur profitiert der Staat ja letztendlich von den Kunst­schaffenden mehr, als er ihnen gibt. Also warum soll man denen dann bitte um Gottes Willen nicht auch einmal ein Netz spannen? Die Zahlen sprechen ja dafür; das bringt uns ja nicht um. (Beifall bei den Grünen.)

Die allgemeine Mindestsicherung, die es jetzt gibt, greift bei den Kulturschaffenden überhaupt nicht – das wissen Sie ganz genau! –, denn eher darben Künstlerinnen oder Künstler, bevor sie sich irgendwohin umschulen lassen, auf einen Beruf, den sie sicher nicht ausüben werden und wollen. Da investieren sie lieber selber und leben lieber in Armut, bevor sie so etwas machen. Daher muss man auch spezifisch für diese Berufs­gruppe etwas machen. Es lassen sich eben nicht alle über einen Leisten schlagen.

Aber wenn man schon Gerechtigkeit als wichtige Leistung im Staat anerkennt, würde ich doch darum bitten, folgende Ungerechtigkeit, die tatsächlich existiert und die wir alle kennen, bei dieser Gelegenheit zu beseitigen. Normalerweise dürfen Zuschuss­bezieher und -bezieherinnen innerhalb einer bestimmten festgelegten Obergrenze etwas dazuverdienen, nicht aber jene Künstlerinnen und Künstler, die in Pension sind.

Das ist einfach eine Ungerechtigkeit, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Zinggl, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage 876 der Beilagen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (876 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen­vor­sorgegesetz geändert werden (KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz – KSV-SG), in der Fassung des Ausschussberichts (899 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 3 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

 


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