Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 262

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Errichtung gen­technik­freier Schutzzonen in Österreich

eingebracht in der 81. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Oktober 2010 im Zuge der Behandlung von TOP 13, Bericht des Ausschusse für Land- und Forst­wirtschaft über den Antrag 488/A(E) der Abgeordneten Gerald Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich als gentechnikfreie Modellregion (941 d.B.)

Bulgarien hat mit neuen Schutzbestimmungen rund um Bienenstöcke, Naturschutz­gebiete und Bio-Anbauflächen eine landesweite Gentechnikfreiheit erreicht und bleibt damit trotz anderslautender Richtlinien aus Brüssel auch künftig gentechnikfreie Zone.

Weil ein generelles Verbot von gentechnisch veränderten Organismen nach euro­päischem Recht nicht zulässig ist, gibt es künftig um jeden einzelnen Bienenstock im Land einen Schutzradius von zehn Kilometern ohne Gentechnikanbau. Auch im Umkreis von sieben Kilometern von einer Bio-Landwirtschaft dürfen keine gentech­nisch veränderten Organismen angebaut werden. Und rund um Naturschutzgebiete gilt sogar ein entsprechender Radius von 30 Kilometern. Die verantwortlichen bulgarischen Politiker sind zufrieden mit dieser Entscheidung, die letztendlich auf Druck der Bürger zustande gekommen ist.

Die österreichische Bevölkerung steht der Gentechnik sehr skeptisch gegenüber und lehnt diese großteils ab. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Land- und Forstwirtschaft wird ausnahmslos abgelehnt. Die Auswirkungen genetisch veränderter Produkte im tierischen und menschlichen Körper, sowie im gesamten Ökosystem sind völlig unbekannt und nicht vorhersehbar.

Auch der österreichische Nationalrat fasste wiederholt Entschließungen gegen den Einsatz von Gentechnik in Österreich, letztmalig am 25.3.2010, wo sich alle 5 Fraktionen einstimmig gegen den Anbau für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora" von BASF ausgesprochen haben.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, insbesondere zum Schutz der österreichischen Bevölkerung umfangreiche Schutzzonen rund um Bio-Landwirt­schaftsbetriebe, Bienenstöcke und Naturschutzgebiete einzurichten, innerhalb derer der Einsatz von Gentechnik völlig ausgeschlossen ist.“

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22.49.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Kein Schlusswort seitens des Herrn Berichterstatters.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 941 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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